Olga Kronsteiner,
Bauhaus Hocker ist Kunst
Laut Meldungen der Deutschen Presseagentur hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht jetzt einer Firma aus Sachsen-Anhalt (L.& C. Stendal Metallmöbel GmbH ) den Vertrieb des legendären Stahlrohrhockers nach einem Entwurf Marcel Breuers (1902-1981) untersagt. Das in den 20er Jahren entworfene Möbel sei schutzwürdige Kunst und kein profaner Alltagsgegenstand, so die juristische Begründung.
Die gerichtlich bestätigten Verwertungsrechte - basierend auf einer Vereinbarung mit der in New York lebenden Witwe Breuers - bleiben damit bei Tecta. Das in Niedersachsen ansässige Unternehmen hat sich auf Re-Editionen u.a. Mies van der Rohes und Marcel Breuers spezialisiert.
Auch die Stiftung Bauhaus geht punkto Verwertungsrechte damit endgültig leer aus. Denn - so die Argumentation Constance Breuers - die Produktion von Stahlrohrmöbel habe nicht zum Aufgabengebiet ihres verstorbenen Mannes beim Bauhaus in Dessau gehört.
Gemäß der Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts muss L.& C. Stendal jetzt Tecta den durch die illegale Produktion entstandenen finanziellen Schaden ersetzen.
www.tecta.de
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