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Darmstädter Madonna von 1526

Laut einem Bericht in \"The Artnewspaper\" steht ein unvergleichliches Hauptwerk deutscher Renaissancekunst, die Darmstädter Madonna von Hans Holbein d. Jüngeren (1497 Augsburg - 1543 London) zum Verkauf. Die noch im Schlossmuseum Darmstadt befindliche Altartafel wird von der Prinzessin von Hessen auf dem internationalen Kunstmarkt angeboten. Das Problem: Die deutschen Behörden verweigern die Ausfuhr, was wiederum auf den Preis Auswirkungen haben wird. Das 1526 geschaffene Werk wird in der Kunstgeschichte oft als nordisches Pendant zu Raffaels sixtinischer Madonna bezeichnet. Das Bild der barmherzigen Madonna wurde von Holbein - kurz bevor er nach London übersiedelte und ab 1532 als Hofmaler Heinrich VIII tätig wurde - für den Basler Bürgermeister Jacob Meyer für dessen Privatkapelle gemalt. Die Altartafel bezeugt den festen katholischen Glauben des Stifters, der die reformationsfeindliche Partei anführte; Meyer erscheint links mit seinen verstorbenen Söhnen, rechts kniend seine Tochter, seine zweite und seine erste verstorbene Frau. Mit dieser Komposition verband Holbein die Merkmale des Stifterbildes, des Familienportraits, des Andachtsbildes und der Sacra Conversazione. Die Altartafel \"überlebte\" den Baseler Bildersturm 1529 und kam später in den französischen Handel. Der Wert des Bildes wird von Fachleuten auf ein Minimum von 100 Millionen USDollar beziffert, könnte auf dem freien Markt aber auch deutlich höher liegen. Einzig Zeichnungen tauchen immer wieder im Handel auf und liegen in einer Preisklasse um die 500.000-700.000 USDollar; Arbeiten in Öl sind schon deshalb Raritäten, weil sie sich weltweit in musealem Besitz befinden. Mehr als 87 Werke Holbeins sind so noch heute im Bestand der königlichen Sammlung auf Schloss Windsor. Portraits Heinrich VIII befinden sich u.a. in der Galeria Nazionale (Rom) und in der Thyssen-Sammlung (Mailand), das seiner dritten Frau Jane Seymore im Kunsthistorischen Museum (Wien). 1822 gelangte die Arbeit in den Besitz des preußischen Prinzen William, über den es als Mitgift für eine seiner Töchter schließlich in die Vermögenswerte des großherzoglichen Hauses Hessen gelangte. Eine Kopie in der Dresdner Gemäldegalerie wurde bis 1871 als Original angesehen. Die Darmstädter Madonna zählt heute zu den herausragendsten Arbeiten der europäischen Malerei an der Schwelle von der Gotik zur Renaissance. Grund für den (Not)Verkauf der Darmstädter Madonna sind Erbschaftssteuerschulden nach dem Tod Margarete von Hessen 1997 in der Höhe von 12,8 Million Euro. Während in England oder Frankreich die Möglichkeit besteht, Steuerschulden mit Kunstwerken abzugelten, existiert in Deutschland weder eine derartige Möglichkeit, noch eine unabhängige Jury, die den Marktwert eines nicht exportierbaren Kunstwerkes ermitteln könnte.
Mehr Texte von Olga Kronsteiner

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