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Ausschreibung Auslandsstipendien für Bildende Kunst, künstlerische Fotografie und Medienkunst im Jahr 2026

Die Kunst- und Kulturszene lebt vom ständigen Austausch auf internationaler Ebene. Es ist ein wichtiger Förderschwerpunkt des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, österreichischen Kunstschaffenden durch Auslandsaufenthalte neue Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten. Sie verbringen eine gewisse Zeit in einem Atelier im Ausland, um künstlerische Projekte im internationalen Kontext zu verwirklichen und durch den Aufbau von Netzwerken eine Karriere auch außerhalb Österreichs voranzutreiben.

Antragsberechtigt sind Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Auszug aus dem Melderegister).
Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung sind alle (zum Zeitpunkt der Bewerbung) an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen.
Kunstschaffende, die für das Jahr 2026 ein anderes Auslandsatelier oder ein Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) des Bundes zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.
Die neuerliche Bewerbung für ein Atelier, für das bereits ein Aufenthalt zu einem früheren Zeitpunkt gewährt wurde, ist nicht möglich.

Es wird die Bereitschaft vorausgesetzt sich mit Kultur, Lebensgewohnheiten und Gebräuchen des Landes auseinanderzusetzen und diese zu respektieren. Kenntnisse der jeweiligen Landessprache sind von Vorteil.

Mit der Vergabe der Ateliers, die einzelnen Künstler:innen abhängig vom Atelierstandort für 2, 3 oder 4 Monate zur Verfügung gestellt werden, ist ein monatliches Stipendium verbunden.

Es werden Ateliers in folgenden Städten vergeben: Accra, Helsinki, London, New York, Paris, Seoul, Tokio und Vilnius. Zzusätzliche Informationen sind auf der Website des
Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport ⤇ www.bmkoes.gv.at und unter ⤇ www.away.co.at verfügbar.

Einreichfrist: 30. September 2024

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