Werbung

Ausschreibung Hans-Hollein-Projektstipendium 2021

Die Hans-Hollein-Projektstipendien im Bereich Architektur und Design sind zu Ehren des verdienstvollen österreichischen Architekten eingerichtet worden und werden jüngeren Architektinnen und Architekten bzw. Designerinnen und Designern zuerkannt, deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnlich innovative Komponente auszeichnet.
Ziel ist die Ermöglichung künstlerischer, konzeptueller, theoretischer, forschungsorientierter Auseinandersetzungen im Sinne Hans Holleins bzw. in Bezug auf das Werk Hans Holleins.
Einzureichen ist ein Projekt mit experimenteller Ausrichtung bzw. innovativem Charakter, dem breiteres Interesse zugeordnet werden kann. Die Durchführung von Vorstudien bzw. der Recherche bei oder in Kooperation mit Institutionen im internationalen Kontext sind erwünscht.
Eine Auseinandersetzung mit den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) ist erwünscht (https://sdgs.un.org/goals).

Zielgruppe:
Antragsberechtigt sind Architektinnen und Architekten bzw. Designerinnen und Designer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel).

Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Hans-Hollein-Projektstipendium erhalten haben. Kunstschaffende, die für das Jahr 2021 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.

Bereits vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport geförderte oder in Einreichung befindliche Projekte können nicht berücksichtigt werden.

Stipendienanzahl:
bis zu 2 Stipendien

Stipendiendauer:
Laufzeit jeweils 6 Monate, das Vorhaben soll 2021 begonnen werden

Stipendienhöhe:
Dotierung mit je EUR 8.400,00

Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden.

Einreichfrist: 15. Juli 2021

 

Einreichung: Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und per E-Mail einzureichen.

Die Bewerbung hat zu enthalten:
* Vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Bewerbungsformular Hans-Hollein Projektstipendium unter www.bmkoes.gv.at/Kunst-und-Kultur
* Angaben zum geplanten Arbeitsvorhaben mit einer halbseitigen Kurzfassung (inkl. Zielerwartungen – Vorgangsweise – Zeitplan – Art der Ergebnisse – geplante Präsentationsform),
* Adressen inkl. Telefon und E-Mail der Institutionen, mit denen kooperiert werden soll,
* Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität, Klasse, Professor*innen) und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit,
* Abschlusszeugnis sowie Meldezettel,
* Portfolio/Mappe der bisherigen künstlerischen Tätigkeit

Die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend.

Bewerbungsunterlagen:
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Lage Bewerbungen an die Abteilung IV/A/6 nur per E-Mail erfolgen können.

In der Betreffzeile ist anzuführen:
* Nachname, Vorname, Hans-Hollein Projektstipendium 2021

E-Mail-Anhänge:
Gliedern Sie bitte Ihre Unterlagen in einem E-Mail in jeweils 4 separate Anhänge und beschriften Sie diese wie folgt:
* Bewerbung (beinhaltet Bewerbungsformular)
* Projekt (Arbeitsvorhaben und Kurzfassung)
* Person (Lebenslauf, Zeugnisse, Meldezettel)
* Portfolio (Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeiten)
Die Größe des E-Mails darf 10 MB nicht überschreiten.

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und per E-Mail an
architektur-design-bewerbung@bmkoes.gv.at

Die Ausschreibung kann auch auf der Webseite der Sektion für Kunst und Kultur eingesehen werden www.bmkoes.gv.at

Vergabe: Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen. Eingereichtes Bildmaterial wird im Postweg retourniert. Für Beschädigung oder Verlust der Unterlagen kann keine Haftung übernommen werden. Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Nachweis: Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten, der Abteilung IV/A/6 bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentations-material über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.

Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport behält sich vor, die ausgezeichnete Künstlerposition in Zusammenhang mit der Stipendienvergabe in einem mit der Künstlerin oder dem Künstler abgestimmten Umfang öffentlich vorzustellen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung IV/A/6 des Bundesministeriums für Kunst und Kultur, öffentlichen Dienst und Sport –

* Sparte Architektur und Design:
architektur-design-bewerbung@bmkoes.gv.at

Die Ausschreibung kann auch unter https://www.bmkoes.gv.at/Service/Ausschreibungen/kunst-und-kultur-ausschreibungen.html eingesehen werden.

Ihre Meinung

Noch kein Posting in diesem Forum

Das artmagazine bietet allen LeserInnen die Möglichkeit, ihre Meinung zu Artikeln, Ausstellungen und Themen abzugeben. Das artmagazine übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der abgegebenen Meinungen, behält sich aber vor, Beiträge die gegen geltendes Recht verstoßen oder grob unsachlich oder moralisch bedenklich sind, nach eigenem Ermessen zu löschen.

© 2000 - 2024 artmagazine Kunst-Informationsgesellschaft m.b.H.

Bezahlte Anzeige
Bezahlte Anzeige
Bezahlte Anzeige
Gefördert durch: