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Ausschreibung Förderungspreis für bildende Kunst
Das Bundeskanzleramt - Sektion für Kunstangelegenheiten schreibt für das Kalenderjahr 2004 einen Förderungspreis für bildende Kunst aus.
Der Förderungspreis wird auf Vorschlag einer unabhängigen Jury jüngeren Künstlerinnen und Künstlern zuerkannt, die auf dem Gebiet der bildenden Kunst tätig sind und deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnlich innovative Komponente auszeichnet.
Die Bewerber sollen österreichische Staatsbürger sein, oder als Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union eine besondere Beziehung zur österreichischen Kunstszene nachweisen können.
Der Preis ist mit EUR 5.500,- dotiert.
Einzureichen sind:
Ein Lebenslauf des Bewerbers/der Bewerberin, eine Künstlerbiographie sowie eine Dokumentation der bisherigen Arbeiten (wie z.B. Kataloge, Fotos, etc.), jedoch keine Originale.
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 31. August 2004 (es gilt das Datum des Poststempels) zu richten an:
Bundeskanzleramt
Abteilung II/1 (Bildende Kunst, Architektur, Design und Mode)
Schottengasse 1
1014 Wien
Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk:
"Förderungspreis bildende Kunst 2004" zu kennzeichnen.
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