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Hundertwasser-Krawina-Haus

Einem Bericht in der heutigen Ausgabe der Tageszeitung \"Der Standard\" zufolge, ist es den Betreibern des Hundertwasser-Hauses per einstweiliger Verfügung untersagt, das selbige zu \"vervielfältigen und/oder zu verbreiten, wenn dies ohne Bezeichnung (...) Josef Krawina als Originalmiturheber\" geschieht. 1979 beauftragte die Stadt Wien Friedensreich Hundertwasser - der nicht über die Berechtigung verfügte Architekten- und Statikerleistungen zu erbringen - gemeinsam mit Josef Krawina das Bauprojekt in der Löwengasse zu realisieren. Obwohl sich die Wege der beiden nur zwei Jahre später trennten, stammt die Grundstruktur von Krawina. Die Ansicht, der Architekt sei nur ein Erfüllungsgehilfe von Hundertwasser gewesen, stimmte der Oberste Gerichtshof nicht zu: Das Urheberrecht stünde allen Miturhebern gemeinsam zu, egal wie umfangreich oder bedeutend der Beitrag auch ist. Im Hauptverfahren geht es nun um eine finanzielle Beteiligung (drei Jahre rückwirkend) an den Erlösen aus den Produkten (Kunstkarten, Poster etc.), in denen das Hundertwasser-(Krawina)-Haus als Motiv verarbeitet wird.
Mehr Texte von Olga Kronsteiner

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