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Republik Österreich beruft im Fall Bloch-Bauer gegen Zuständigkeit der US-Gerichte

Die Republik Österreich hat am Silvestertag Berufung gegen die Entscheidung des Berufungsgerichtes in San Francisco für die Zuständigkeit der US-Gerichte für das Verfahren um die Rückgabe von sechs Klimt-Bildern aus der Österreichischen Galerie an die Bloch-Bauer-Erbin Maria Altmann eingebracht. Im Prozess selbst geht es um die Rückgabe der Bilder \"Adele Bloch-Bauer I\", \"Adele Bloch-Bauer II\", \"Apfelbaum I\", \"Buchenwald (Birkenwald)\" und \"Häuser in Unterach am Attersee\" sowie \"Amalie Zuckerkandl\" von Gustav Klimt. Adele Bloch-Bauer bat ihren Mann Ferdinand testamentarisch, nach seinem Tod fünf der Bilder der Republik Österreich bzw. der Österreichischen Galerie zu schenken. Ferdinand Bloch-Bauer wurde jedoch während der Nazizeit zugunsten der Österreichischen Galerie enteignet, wo sich die Bilder noch heute befinden. Das Gerichtsverfahren soll die Verbindlichkeit des Testaments der Adele Bloch-Bauers klären. Wegen der Zuständigkeitserklärung der US-Gerichte stehen von Seiten der Republik Österreich \"massive Fragen der Staaten-Immunität\" zur Diskussion. Diese Entscheidung in einem Anlassfall vor 1952 stehe dem \"Foreign State Immunity Act\" entgegen, wo die völkerrechtliche Immunität ausländischer Staaten geregelt werde. Unsicher ist, ob das Gericht die Berufung der Republik Österreich annehmen wird. Im negativen Fall gebe es noch die Möglichkeit einer Revision vor dem US-Supreme Court, der eine Berufung aber ebenfalls nicht annehmen muss. Eine Entscheidung über eine Berufung wird innerhalb der nächsten zwei oder drei Monate erwartet. Sollte die Berufung angenommen werden, ist das weitere Vorgehen offen.
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