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Schiele-Bild im Dorotheum sichergestellt!

Mit der Veröffentlichung eines Artikels in der Tageszeitung STANDARD begann dieser Tage die Diskussion um ein knapp 22 x 19 cm kleines Bild: Egon Schieles 1907 gemaltes \"Bildstock, Häuser und Bäume\" hätte vom Dorotheum in der Auktion Klassischer Moderne am 27. November versteigert werden sollen. Die Provenienzangaben im Auktionskatalog (Lot. 2, S 36) weisen sämtliche Vorbesitzer auf. Ursprünglich war das Bild Teil der 800 Kunstwerke umfassenden Sammlung Rieger, die 1938 beschlagnahmt wurde. Zehn Jahre später ? so ergaben die STANDARD-Recherchen - übergab die US-\"Property-Control\" das Gemälde der Landesregierung Salzburg mit dem Auftrag, die Eigentumsverhältnisse zu klären. Schließlich wurde das Bild dem Galeristen Welz ausgehändigt, der es dem amerikanischen Violinisten William Lincer 1955 verkaufte. Privatbesitz macht Restitution unmöglich Bis zum Tode Lincers im Jahr 1997 war es in dessen Besitz, wie auch die Provenienzangaben in den Schiele-Werkverzeichnisse Kallir (1966, 1990) und Leopold (1972) belegen. In diesem Sinne konnte das Bild nie restituiert werden, weil es in Privatbesitz und damit vor dem juristischen Zugriff \"gesichert\" war. Erst durch die aktuelle Veröffentlichung im Auktionskatalog erhalten die Erben nun die Möglichkeit ihren Anspruch über Gerichte geltend zu machen. Seitens des Dorotheums ist man sich keiner Schuld bewusst. Die Kataloge werden vom Art Loss Register (ALR) ? gegen Gebühren ? auch auf Fälle wie diese untersucht. Das 1991 in Kooperation mit dem internationalen Handel und allen namhaften Auktionshäusern gegründete Unternehmen verfügt mittlerweile über die weltweit umfangreichste Datenbank für gestohlene oder auch in der Nazi-Zeit \"verloren gegangene\" Kunst. 1998 wurde eine eigene Abteilung mit der Erstellung einer Datenbank für die Jahre 1922 bis 1945 betraut. Das Schiele-Bild \"Bildstock, Häuser und Bäume\" ist dort nicht verzeichnet, da es offenbar nie gemeldet wurde. Im Gegensatz zum Dorotheum unterhält Sotheby`s ein eigenes Department in London, das detaillierte Provenienzforschung betreibt. Allerdings ? räumt auch Österreichs Sotheby`s-Chefin Andrea Jungmann ein ? können Einbringer nur auf derartige Umstände, wie im Falle Schiele-Rieger, hingewiesen werden. Kein Auktionshaus der Welt verfügt über die rechtliche Handhabe, etwa Kunstwerke zu beschlagnahmen. Auf den aktuellen Fall bezogen: hätte das Dorotheum die Versteigerung verweigert und der ursprüngliche Einbringer einen \"privaten\" Verkauf beschlossen, wäre das eigentlich zu restituierende Schiele-Bild erneut vor den (berechtigten) Rieger-Ansprüchen \"sicher\" gewesen. Über gerichtlichen Antrag des Anwalts der Erben nach Rieger wurde das Bild diese Woche im Dorotheum sichergestellt und wird ebendort bis zur Klärung der Sachlage verwahrt. Parallel zu den behördlichen Ermittlungen hat nun das Dorotheum weitere Recherchen zu diesem Bild angekündigt. Tipp: www.artloss.com
Mehr Texte von Olga Kronsteiner

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