Werbung
,

\"WWW\" Weiter Warten auf Wally

Schiele-Werk aus dem Besitz von Rudolf Leopold bleibt beschlagnahmt Die Heimkehr von Egon Schiele 1912 gemaltem \"Bildnis Wally\" in das Museum Leopold wurde - wie die Nachrichtenagentur Reuters meldete - per Gerichtsbeschluss neuerlich verschoben. 1998 hatte Rudolf Leopold mehrere Schiele Arbeiten dem Museum of Modern Art als Leihgaben zur Verfügung gestellt. Kurz bevor die Kunstwerke ihre Reise zurück in die Heimat antraten wurden \"Bildnis Wally\" und \"Tote Stadt III\" im Dezember 1998 von den amerikanischen Zollbehörden beschlagnahmt. Per Anwalt ließen die Nachkommen zweier Familien Ansprüche auf die Bilder vermelden. Und die spektakuläre Sicherstellung blieb auch für Österreich nicht ohne Folgen: Denn ein halbes Jahrhundert nach Kriegsende dümpelte noch immer Raubkunst in den musealen Inventarlisten oder zierte zum Ausstattungszwecke die Wände von Beamtenstuben. Mit dem ruhmlosen Kapitel seiner Geschichte, so der Wunsch der zuständigen Ministerin Elisabeth Gehrers, sollte Österreich nun endgültig reinen Tisch machen. Um Klärung bemüht, begannen sämtliche Museen ihre Archive zu durchforsten, eine Historikerkommission zur Entscheidungsfindung bei Rückstellungsverfahren berufen und im Herbst 98\ die neue gesetzliche Basis \"Bundesgesetz zur Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen\" verabschiedet. Seit damals konnte in der einen oder anderen Causa zu Gunsten der Anspruchsberechtigten positiv entschieden werden – auch für den Kunstmarkt wie im Falle Rotschild – oder negativ, etwa für die Sammlung Bloch-Bauer. Begleitende Publikationen beleuchten die Geschichten der Betroffenen vor gesellschaftspolitischen Hintergründen und auch die damaligen, per Erlässen angeordneten, Praktiken (siehe Anhang). Ein Jahr später stand fest, dass zumindest \"Tote Stadt III\" fälschlich konfisziert worden war. Mehr noch, stellte sich im Rahmen der Provenienzforschung heraus, dass die Galeristin Rita Reif zu unrecht das Erbe des Kabarettisten Fritz Grünbaums, dem vormaligen Besitzer von \"Tote Stadt III\", angetreten hatte. Während Rudolf Leopold das Gemälde am Flughafen Wien Schwechat in Empfang nahm, beschäftigte sich ein weiterer Tross von Anwälten mit dem Thema Rückzahlung von jahrelang von Reif unrechtmäßig bezogenen Grünbaum-Tantiemen. Als weitaus vertrackter gestaltete sich die Provenienzforschung bei \"Wally\": Vor dem Krieg war das Bild bis zur Beschlagnahme des Galeristen Friedrich Welz 1939 im Besitz Lea Bondi-Jaray\s. Nach dem Krieg wurde \"Wally\" von den verantwortlichen US-Behörden an den vermeintlichen, allerdings falschen \"Sammler\" Heinrich Rieger retourniert. Leopold erwarb das Portrait schließlich von dessen Nachfahren. In der Nacht auf den 13. April 2002 entschied das New Yorker Gericht unter dem Vorsitz Michael Mukasey\s, dass die strafrechtliche Klage der US-Regierung (\"Verdacht auf gestohlenes Gut\") nicht abgewiesen wird. Seit 1998 ruht das \"Bildnis Wally\" im Depot des New Yorker Museum of Modern Art. Bis auf weiteres. Und wird demgemäß auch künftig entsprechende Papierberge produzieren. Literatur: \"Der Fall Rothschild – Chronik einer Enteignung\", Thomas Trenkler, Molden Vlg. Wien 1999 \"Die Fälschung – Der Fall Bloch Bauer\", Bd. 1+2, Hubertus Czernin, Czernin Vlg. Wien 1999 www.czernin-verlag.com \"Kunstraub, Kunstbergung und Restitution in Österreich 1938 bis heute\", Theodor Brückler [Hg. Bundesdenkmalamt], Böhlau Vlg. Wien 1999
Mehr Texte von Olga Kronsteiner

Werbung
Werbung
Werbung

Gratis aber wertvoll!
Ihnen ist eine unabhängige, engagierte Kunstkritik etwas wert? Dann unterstützen Sie das artmagazine mit einem Betrag Ihrer Wahl. Egal ob einmalig oder regelmäßig, Ihren Beitrag verwenden wir zum Ausbau der Redaktion, um noch umfangreicher über Ausstellungen und die Kunstszene zu berichten.
Kunst braucht Kritik!
Ja ich will

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

Ihre Meinung

Noch kein Posting in diesem Forum

Das artmagazine bietet allen LeserInnen die Möglichkeit, ihre Meinung zu Artikeln, Ausstellungen und Themen abzugeben. Das artmagazine übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der abgegebenen Meinungen, behält sich aber vor, Beiträge die gegen geltendes Recht verstoßen oder grob unsachlich oder moralisch bedenklich sind, nach eigenem Ermessen zu löschen.

© 2000 - 2024 artmagazine Kunst-Informationsgesellschaft m.b.H.

Bezahlte Anzeige
Bezahlte Anzeige
Bezahlte Anzeige
Gefördert durch: