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Novelle des Kunstgüterrückgabegesetzes soll erste Entspannung bringen
Die ganz große Lösung ist es nicht, die Kulturministerin Claudia Schmied heute (26.3.) im Rahmen einer Pressekonferenz präsentierte. Nach den Kontroversen und Diskussionen um die Restitutionspflicht der Sammlung Leopold soll in einem ersten Schritt das Kunstgüterrückgabegesetz aus dem Jahr 1998 novelliert werden.
Zentraler Punkte dabei sind die Ausweitung der Objekte auf die das Gesetz Anwendung finden soll - von "Kunstgegenständen" auf "bewegliche Gegenstände" - die Erweiterung von "Bundesmuseen und Sammlungen" auf das gesamte "Bundesvermögen" und de Ausdehnung des Zeitraums, für den Restitutionsansprüche gestellt werden können, auf 1933 bis 1945 (bisher 1938 - 1945).
Weitere Verbesserungen erwarten die Ministerin und der Vorsitzende des Restitutionsbeirates, Clemens Jabloner, auch durch eine Teilrechtsfähigkeit der Kommission für Provenienzforschung, mehr Sitzungen des Restitutionsbeirates und Vereinfachungen bei der Erbensuche bzw. der Feststellung der Erben.
"Klare Regelungen" will Ministerin Schmied auch bei der Sammlung Leopold herbeiführen. Um überhaupt endgültig zu einer Lösung in der Frage der Anwendung des Rückgabegesetzes auf die Leopold Privatstiftung zu gelangen wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe mit Vertretern des Finanz-, Justiz, des Aussenministeriums und des Bundeskanzleramtes mit der Klärung bis Sommer 2008 beauftragt.
In der Zwischenzeit werden dem Provenienzforscher des Leopold Museums, Robert Holzbauer, zwei vom Bund zu benennende und bezahlende ProvenienzforscherInnen beigestellt, soferne der Stiftungsrat dem zustimmt, was Schmied nach Vorgesprächen auch erwartet.
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