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Förderungspreis für Karikatur und Comics

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Kalenderjahr 2008 erstmalig einen Förderungspreis für Karikatur und Comics aus. Voraussetzungen: Der Förderungspreis wird auf Vorschlag einer unabhängigen Jury Künstlerinnen und Künstlern zuerkannt, die im Bereich der Karikatur und/oder Comics tätig sind und deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnlich innovative Komponente auszeichnet. Die BewerberInnen sollen österreichische StaatsbürgerInnen sein, oder als BürgerInnen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union eine besondere Beziehung zur österreichischen Kunstszene nachweisen können. Hinweis: Der Förderungspreis stellt eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen jüngerer Künstlerinnen und Künstler dar. Preishöhe: Der Preis ist mit € 5.500 dotiert. Die Zuerkennung des Preises wird durch eine Urkunde bestätigt. Vergabemodus: Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bestellt eine Fachjury, welche die Vorschläge für die Vergabe des Preises erstattet. Es wird darauf hingewiesen, dass eine ausführlich verbalisierte Begründung des Jury-Vorschlages in keinem Fall erfolgt. Bewerbungstermin: Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 31. März 2008 (es gilt das Datum des Poststempels) zu richten an: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Abteilung VI/1 Minoritenplatz 3 1014 Wien Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk: Förderungspreis für Karikatur und Comics 2008 zu kennzeichnen. Einsendungen nach diesem Termin können nicht berücksichtigt werden. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Bewerbungsunterlagen: Der Bewerbung soll ein Lebenslauf des Bewerbers/der Bewerberin, eine Biographie des künstlerischen Werdegangs sowie eine Dokumentation der bisherigen Arbeiten (wie z.B. Kataloge, Fotos, etc.) beigelegt werden, jedoch KEINE ORIGINALE. Die Unterlagen sollen es der Jury ermöglichen, sich ein Bild über die Tätigkeit des Bewerbers/der Bewerberin zu machen. Das eingereichte Material wird nach Verlautbarung der Preiszuerkennung im Postweg zurückerstattet. Für Verlust bzw. Beschädigung von Unterlagen kann keine Haftung übernommen werden.
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