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stadt_potenziale 08 Kunst- und Kulturinnovationsförderung der Stadt Innsbruck

Die Stadt Innsbruck initiiert mit stadt_potenziale einen Fördertopf, der ab Herbst 2007 jährlich ausgeschrieben wird und speziell an der Impulskraft der freien Kulturszenen ansetzt. Er ist ausgerichtet auf zeitgenössische Kunst- und Kulturarbeit, insbesondere auf experimentelle Projekte, die Kunst als intensive Gesellschaftsforschung mit offenem Ausgang begreifen. stadt_potenziale stellt Finanzmittel für kulturelles "Risiko" bereit und ermöglicht so künstlerisches Experiment und Kulturforschung. Inhaltlich wendet sich die Ausschreibung an Kunst- und Kulturprojekte, die sich mit Urbanität, mit Stadt als kulturellem Raum und mit der Stadt Innsbruck im Speziellen auseinandersetzen. stadt_potenziale zielt weiters auf Kooperation und Vernetzung ab und lädt zur Konzeption von Kunst- und Kulturprojekten ein, die im Ansatz sparten- und/oder szenenübergreifend bzw. interdisziplinär sind. formale kriterien Aus dem Fördertopf werden nur Projekte gefördert, die einen Innsbruckbezug aufweisen und/oder in Innsbruck stattfinden. _ Ausgewählte Projekte müssen innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Auswahl realisiert werden. _ Eine geschlechtersensible Herangehensweise bei der Projektkonzeption und der Auswahl von KünstlerInnen, ReferentInnen etc. ist zu beachten. nicht gefördert werden Konventionelle Veranstaltungsformate (z.B. lose Reihe von Konzerten oder Lesungen ohne inhaltlichen Zusammenhang) _ Jahresprogramme von Kultureinrichtungen _ Kontinuierliche Strukturmaßnahmen (z.B. Instandhaltung von Veranstaltungslokalen oder technischem Equipment etc.) _ Publikationen, die nicht Teil eines Projektes sind (z.B. reine CD- oder Katalogproduktionen, Websites ohne inhaltlichen Projektbezug etc.) _ Personalien und Werkschauen ohne inhaltlichen Bezug zum Ausschreibungsthema wer ist zur einreichung berechtigt? Einreichberechtigt sind KünstlerInnen aus allen künstlerischen Sparten, KulturvermittlerInnen und Gruppierungen der freien Kunst- und Kulturszenen (unabhängig von der Rechtsform), die im Bereich der Zeitkultur tätig sind. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Kultureinrichtungen der öffentlichen Hand, kommerzielle KulturveranstalterInnen, politische Parteien und konfessionelle Glaubensgemeinschaften. dotierung stadt_potenziale ist jährlich mit 70.000,- Euro dotiert. Ziel ist die Umsetzung der Projekte in der projektierten Form, eine Ausfinanzierung der ausgewählten Projekte durch stadt_potenziale ist möglich. jury Eine unabhängige, jährlich wechselnde und überregional besetzte Fachjury aus drei ExpertInnen entscheidet in einer öffentlich zugänglichen Jurysitzung über die Auswahl der Projekte und über die Höhe der Förderungen. bewerbungsverfahren Die Einreichfrist endet am 01. Februar 2008. Die öffentliche Jurysitzung findet im Frühjahr 2008 statt. Der genaue Termin wird den Einreichenden rechtzeitig bekannt gegeben. Einreichungen erfolgen in Papierform in 4-facher Ausfertigung an das Kulturamt der Stadt Innsbruck stadt_potenziale Herzog-Friedrich-Str. 21/2. Stock 6020 Innsbruck Die Einreichunterlagen enthalten: _ Projektbeschreibung bzw. Darstellung des künstlerischen/ kulturellen Vorhabens (max. sieben DIN-A4-Seiten) _ Beschreibung des Tätigkeitsprofils der einreichenden Gruppierungen oder Personen _ Finanzplan (Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, Angabe der gewünschten Förderhöhe durch stadt_potenziale) _ Zeitplan rechtliche bedingungen Den Einreichenden entsteht aus der Teilnahme kein Rechtsanspruch. Die Juryentscheidung kann nicht beeinsprucht werden. Die finanzielle Abwicklung und der Verwendungsnachweis erfolgen gemäß den Subventionsrichtlinien der Stadt Innsbruck: [http://www.innsbruck.at/Formulare/Subventionen/Kultur/Richtlinien]. Die Projekteinreichenden erklären mit der Projekteinreichung, dass sie mit den Subventionsrichtlinien der Stadt Innsbruck einverstanden sind. Die maximale Laufzeit der Projekte darf zwei Jahre ab Juryentscheidung nicht überschreiten. Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung ist nach Abschluss des Projektes, spätestens jedoch mit Ende März des darauf folgenden Kalenderjahres zu erbringen. kontakt und information Kulturamt der Stadt Innsbruck stadt_potenziale Herzog-Friedrich-Str. 21/2. Stock 6020 Innsbruck Tel. +43.(0)512.5360-1650 Fax +43.(0)512.5360-1649 post.kulturamt@innsbruck.gv.at
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