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Räumungsklage die Zweite

\"Unsere Aufgabe ist es, Ausstellungen zu machen. Die Aufgaben der MQ-Betriebsgesellschaft scheinen andere zu sein: Tagsatzungen und Räumungsklagen\". Mit diesen Worten verabschiedete sich Kunsthallenleiter Gerald Matt, laut einer Meldung der APA, am Dienstag, den 19. Februar, aus dem Aufsichtsrat des Museumsquartiers. Matt reagiert damit auf die von der MQ-Errichtungs und Betriebsgesellschaft nun endgültig eingebrachte Räumungsklage die der Kunsthalle bereits im Sommer 2001 angedroht, aber erst im Jänner 2002 beshlossen wurde. Vorgeschichte Zur Vorgeschichte: Die bisher von der Kunsthalle als Büro genutzten Räumlichkeiten im Fischer-von-Erlach-Trakt des MQ sollen in den nächsten Monaten renoviert werden. Die von der MQ-Geschäftsführung, in personam Wolfgang Waldner angebotenen Ersatzräumlichkeiten, stünden laut Matt aber erst im Dezember 2002 zur Verfügung; zudem würde deren Miete mit \"180 Schilling (13,08 Euro) pro Quadratmetern weit über den üblichen Marktpreisen liegen\". Zum Vergleich zahlen andere Institutionen wie das \"Quartier 21\" nur den Kulturmietzins von 70 Schilling. Waldner ließ über die Austria Presseagentur vermelden, dass es sogar Anbotsteller \"von außen\" gebe, \"die noch mehr zu zahlen bereit sind\". Räumungsklage, probates Mittel Bereits im Sommer vergangenen Jahres hatte Wolfgang Waldner auf die \"widerrechtliche Besetzung\" von Büroräumlichkeiten mit einer Räumungsklage reagiert. Damals war Public Netbase betroffen. Am Höhepunkt dieser Farce hatte die Netzkulturinitiative im Wasserbecken im Haupthof des MQ ein Zelt aufgestellt. Die aus der verlorenen Besitzstörungsklage (Büroräumlichkeiten) entstandenen Forderungen habe man, so Public-Netbase-Sprecher Martin Wassermair gegenüber der APA, beglichen und weist nachträgliche, aus der schließlich fallengelassenen Klage (Wasserbecken), \"auf das Schärfste\" zurück. Als völlig \"absurd\", bezeichnet Wassermair die MQ-Forderung von 2.616 Euro Mietkosten für das Wasserbecken - \"man kann nicht einerseits auf Besitzstörung klagen und feststellen, dass das Bassin widerrechtlich genützt wird, und andererseits Nutzungskosten verlangen\". Aber ist ja noch nicht alles, denn im Bassin entstanden Rostflecken. Für die Behebung des Schadens fordert Waldner mehr als 5.800 Euro - ein von Public Netbase in Auftrag gegebenes Gutachten beziffert den Schaden allerdings mit nur 450 Euro.
Mehr Texte von Olga Kronsteiner

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