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Ausschreibung Leitung der Sektion VI, Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

Im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist die Funktion der Leitung der Sektion VI -zuständig für Kunstangelegenheiten -zu besetzen. In den Aufgabenbereich dieser Sektion fallen insbesondere: Allgemeine Kunstangelegenheiten, Bildende Kunst, Musik und darstellende Kunst, Kunstschulen, Film und Neue Medien, Literatur und Verlagswesen, Künstlerische Fotografie, Architektur, Design, Mode; Förderung regionaler Initiativen und Kulturzentren, Beratung bei spartenübergreifenden Projekten, Förderung von Musikensembles und Konzertveranstaltern, von Kleinbühnen und Freien Gruppen, Unterstützung multikultureller Aktivitäten, bilaterale und multilaterale kulturelle Auslandsangelegenheiten; Budget-, Rechts-und Administrativangelegenheiten der Kunstsektion und Kunstlegistik. Die Funktion ist der Verwendungsgruppe A/A1, Funktionsgruppe 8 bzw. der Entlohnungsgruppe a/v1, Bewertungsgruppe 6, zuzuordnen und gemäß § 141 Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG) bzw. § 68 Vertragsbedienstetengesetz (VBG) durch befristete Betrauung für einen Zeitraum von fünf Jahren zu besetzen. 1014 Wien, Minoritenplatz 5, T 01 531 20-0, ministerium@bmukk.gv.at, www.bmukk.gv.at Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind: 1. Die österreichische Staatsbürgerschaft gemäß § 4 Abs.1 Z.1 lit. a des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl.Nr.333; 2. abgeschlossenes Hochschulstudium; 3. berufliche Erfahrungen und Kenntnisse, die den Aufgabenbereich der Kunstsektion oder verwandte Kulturbereiche betreffen; 4. Nachweis einer mehrjährigen erfolgreichen leitenden Funktion in der Bundesverwaltung, zusätzliche Leitungserfahrung im privaten oder öffentlichen Kulturmanagement; 5. Eignung zur Menschenführung und praktische Führungserfahrung; 6. Managementfähigkeit, Verhandlungsgeschick, ministeriumsübergreifende Koordinationserfahrung sowie gute organisatorische Fähigkeiten und Entscheidungsfreudigkeit; 7. Erfahrung und Akzeptanz in der Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern sowie mit Verantwortlichen im Bereich des Kunst-und Kulturmanagements; 8. ausgezeichnete Kooperations-und Kommunikationsfähigkeit; öffentlich wirksames Auftreten, Teamfähigkeit; 9. sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache und Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache; 10. Erfahrungen aus mehrjährigen qualifizierten Tätigkeiten in einem außerhalb des für Kunstangelegenheiten zuständigen Bundesministeriums liegenden Tätigkeitsbereich. Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" unter Anführung der Gründe, die den Bewerber/die Bewerberin für die Bekleidung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Personalabteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, 1014 Wien, Minoritenplatz 5, einzubringen. Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle (z. B. Wirtschaftsunternehmen) erwünscht. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Im Sinne des § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz werden Frauen, die gleich geeignet wie männliche Bewerber sind, bei der Betrauung der Funktion bevorzugt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Weitere Informationen
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