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Einreichung Staatsstipendien für bildende Kunst 2007

Das Bundeskanzleramt vergibt für das Kalenderjahr 2007 bis zu zehn Staatsstipendien an bildende Künstlerinnen und Künstler. Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder in Österreich lebenden freiberuflichen bildenden Künstlerinnen und Künstler, bzw. solche, die mit der aktuellen künstlerischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen. Die Laufzeit des Stipendiums beträgt ein Jahr. Die Höhe beträgt 1.100,- Euro monatlich. EINREICHFRIST: 31. Juli 2006. Der Briefumschlag ist mit dem deutlich sichtbaren Vermerk "Staatsstipendium für bildende Kunst 2007" zu versehen. Ausgeschlossen sind Bewerber und Bewerberinnen, die das Stipendium bereits erhalten haben. Künstler, die für diese Zeit ein Staats- oder Auslandsatelier zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich für ein Staatsstipendium nicht berücksichtigt werden. Einsendungen nach dem 31. Juli 2006 können der Jury nicht mehr vorgelegt werden. Es gilt das Datum des Poststempels. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sollen enthalten: * Blatt 1: Name, Adresse und Geburtsdatum der Bewerberin/des Bewerbers, Telefonnummer, Familienstand; Mitteilung über die Sozialversicherung als bildende Künstlerin / bildender Künstler (Sozialversicherungsnummer) oder Angabe des Berufes, der die Künstlersozialversicherung ausschließt; Kontoverbindung (Bank, Bankleitzahl, Kontonummer, Kontowortlaut); Angaben über die derzeitige finanzielle und berufliche Situation. * Blatt 2: Künstlerbiographie (Berufsausbildung und Angaben über die bisherigen künstlerischen Aktivitäten, z.B. Ausstellungen, Studienreisen, Teilnahme an Symposien u.ä.). * Blatt 3: Angaben über die Arbeitsvorhaben während der Laufzeit des Stipendiums. * Beilagen: Damit sich die Jury ein Bild über die künstlerische Tätigkeit der Bewerberin/des Bewerbers machen kann, sind der Bewerbung Werkfotos, Ausstellungskataloge (Monographien) u.ä. - keine Originale, keine CDs - anzuschließen. Die Einreichung sollte präzise und kurz gehalten sein und darf das Format DIN A4 nicht überschreiten (Formate über DIN A4 werden nicht berücksichtigt). Eine Haftung für den Verlust von Unterlagen kann das Bundeskanzleramt nicht übernehmen. Das eingereichte Material wird nach Verlautbarung der Stipendienzuerkennung im Postweg zurückerstattet. Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich die Stipendiatin / der Stipendiat: * eine andere hauptberufliche Tätigkeit (z.B. Lehrtätigkeit) zugunsten der freischaffenden Tätigkeit als bildende Künstlerin/bildender Künstler stillzulegen und * bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Stipendiums einen dokumentierten Bericht über die erfolgte Tätigkeit an die Abteilung II/1 vorzulegen. www.art.austria.gv.at
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