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Schiedsgericht entscheidet über Klimt-Bilder

Nun ist es sozusagen "amtlich". In einer Pressekonferenz hat das Schiedsgericht, das im Fall Maria Altmann gegen die Republik Österreich zu entscheiden hatte, seinen Schiedsspruch nochmals der Öffentlichkeit mitgeteilt: Fünf Bilder Gustav Klimts, "Adele Bloch-Bauer" I und II, "Häuser in Unterach am Attersee", "Apfelbaum I" und "Buchenwald (Birkenwald)" erfüllen die Voraussetzungen des Kunstrückgabegesetzes 1998 für die Rückstellung der Werke an die Erben. Möglichst nüchtern haben die drei Schiedsrichter Dr. Andreas Nödl, Univ.-Prof. Dr. Walter H. Rechberger und der Vorsitzende Univ.-Prof. Dr. Peter Rummel ihren Spruch der eigentlich 50 Seiten umfasst noch einmal auf einer A4-Seite konzentriert. Damit besteht die Chance dass der Jahrelange Rechtsstreit um den Besitz des "wichtigsten Österreichschen Kulturguts", als die diese Bilder auch bezeichnet wurden, endlich zu einem Abschluss kommt. Laut Kunstrückgabegesetz ist nun Bundesministerin Gehrer berechtigt, die Werke aus der Österreichischen Galerie Belvedere an Maria Altmann zu überstellen, was laut Gehrer auch geschehen soll. Leider schliesst Gehrer gleichzeitig aus, dass die Republik sich ausserstande sieht, sich einen Ankauf auch nur zu überlegen. Insgesamt werden die fünf Bilder auf einen Gesamtwert von rund 200 Millionen Euro geschätzt. Es gab allerdings schon früher Äusserungen von Maria Altmann, dass die beiden Porträts von Adele Bloch-Bauer auf jeden Fall in Österreich bleiben sollten - eine Bestätigung von Altmann nach dem Aktuellen Schiedsspruch gibt es dafür allerdings nicht.
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