Werbung
,

Liechtenstein Museum erwirbt 27 Millionen Euro teures Möbel

Bereits 1990 erzielte das in der Fachliteratur als Badminton-Kabinett bezeichnete und 1726 für den damals 19Jährigen Herzog von Beaufort geschaffene Möbel mit 8,5 Millionen Pfund bei Christie’s einen Weltrekordpreis. Heute Nachmittag wechselte das Möbelstück bei Christies in London für mehr als 19 Millionen Pfund und damit für umgerechnet 27,2 Millionen Euro in die Sammlung Liechtenstein. Der Rufpreis war von den Experten mit vier Millionen Pfund festgelegt worden und Johann Kräftner musste sich gegen vier Interessenten - zwei Saalkonkurrenten und zwei Telefonbietern - durchsetzen. „Ich kann es noch gar nicht fassen“, merkte der Direktor des Liechtensteinmuseums im Anschluss an den Zuschlag an. Das Möbel gilt als bedeutendstes dieser Gattung und vor allem als einziges noch in Privatbesitz befindliches. Und „es ist das mit Abstand wichtigste jemals für die fürstliche Sammlung erworbene Stück“, lautet Kräftners euphorisches Fazit. Mit der Zerlegung des knapp vier Meter hohen Schranks, der mit feinsten Intarsien verziert und mit vergoldeten Ornamenten geschmückt ist, wird in den nächsten Tagen begonnen. Transportiert wird das Kabinett zuerst nach Vaduz und später nach Wien, wo es das Herzstück eines Kunstkammer-Arrangements bilden wird.
Mehr Texte von Olga Kronsteiner

Werbung
Werbung
Werbung

Gratis aber wertvoll!
Ihnen ist eine unabhängige, engagierte Kunstkritik etwas wert? Dann unterstützen Sie das artmagazine mit einem Betrag Ihrer Wahl. Egal ob einmalig oder regelmäßig, Ihren Beitrag verwenden wir zum Ausbau der Redaktion, um noch umfangreicher über Ausstellungen und die Kunstszene zu berichten.
Kunst braucht Kritik!
Ja ich will

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

Ihre Meinung

Noch kein Posting in diesem Forum

Das artmagazine bietet allen LeserInnen die Möglichkeit, ihre Meinung zu Artikeln, Ausstellungen und Themen abzugeben. Das artmagazine übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der abgegebenen Meinungen, behält sich aber vor, Beiträge die gegen geltendes Recht verstoßen oder grob unsachlich oder moralisch bedenklich sind, nach eigenem Ermessen zu löschen.

© 2000 - 2024 artmagazine Kunst-Informationsgesellschaft m.b.H.

Bezahlte Anzeige
Bezahlte Anzeige
Bezahlte Anzeige
Gefördert durch: