Olga Kronsteiner,
Strafen für künstliche Preissteigerungen
Preismanipulation im Auktionsbereich - das ist kein Novum und darüber wird in der Welt des Dinglichen auch nur hinter vorgehaltener Hand geflüstert. Der Nachweis, dass Einbringer ihre Objekte über Aufträge oder Telefongebote "künstlich" in die Höhe steigern, ist auch aufgrund des Datenschutzes so gut wie nicht möglich.
Anders offenbar in der virtuellen Welt. Laut Meldung der Austria Presseagentur wurden jetzt acht eBay-Verkäufer, die Gebote für eigene Artikel abgegeben hatten, verurteilt. Konkret ging es um nachgewiesene Preismanipulationen in der Kategorie Auto. Ein Gericht im Bundesstaat New York verdonnerte die eBayaner zu Geldstrafen und Schadensersatz im Umfang von knapp 90.000 US-Dollar, umgerechnet rund 70.000 Euro, die 120 geschädigten Personen zukommen. So konnte die Staatsanwaltschaft etwa drei der Verurteilten nachweisen, bei 106 eigenen Auto-Auktionen insgesamt 610 Gebote abgegeben zu haben.
Auch der Kunsthandel betroffen
Ebenso endete laut APA ein weiteres Verfahren mit Geldstrafen und der Zahlung von Schadensersatz. Einem Kunsthändler und zwei seiner ehemaligen Angestellten konnte bewiesen werden, dass sie fünf Jahre lang bei mehr als 1.100 eBay-Artikeln gegenseitig Gebote abgaben und so die Preise in die Höhe trieben. Die Ermittlungen, so gab ein Sprecher der New Yorker Staatsanwaltschaft an, wurden übrigens in jedem einzelnen der Fälle aufgrund von konkreten Beschwerden eingeleitet worden.
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