Gerhard und Birgit Gmoser-Preis für Gegenwartskunst, Secession Wien
Die Vereinigung bildender Künstler*innen Wiener Secession vergibt in diesem Jahr zum sechsten Mal den Gerhard und Birgit Gmoser-Preis für Gegenwartskunst, Secession Wien. Birgit Gmoser errichtete 1999 die Gerhard und Birgit Gmoser-Stiftung – in Erinnerung an ihren verstorbenen Ehemann, den österreichischen Diplomaten und Maler Gerhard Gmoser – mit dem gemeinnützigen Zweck eines Förderungspreises für Künstler*innen.
Der Preis wird österreichweit, genreübergreifend sowie für das gesamte künstlerische Schaffen ausgeschrieben und ist mit 5.000 Euro dotiert. Er richtet sich an alle Künstler*innen, die in den Bereichen Malerei, Bildhauerei, Fotografie und Neue Medien tätig sind.
Der*Die Preisträger*in wird von einer fünfköpfigen Expert*innen-Jury gewählt und erhält im Rahmen der Preisvergabe die Möglichkeit, seine*ihre Arbeit bei einem Künstler*innengespräch in der Wiener Secession zu präsentieren.
Der Gmoser-Künstler*innenförderungspreis wird alle drei Jahre durch die Secession vergeben. Bisherige Preisträger*innen waren: Heidrun Holzfeind und Barbara Eichhorn (2011); Ramesch Daha (2014); Claudia Märzendorfer (2017); Rosa Hausleitner (2020); Karine Fauchard (2023).
Ausschreibungsende: 23. August 2026
Die Jury setzt sich aus fünf Expert*innen in den Bereichen Kunst und Kultur zusammen, deren Mitglieder vom Vorstand der Secession frei gewählt wurden. Unter dem Vorsitz der Präsidentin der Vereinigung bildender Künstler*innen Wiener Secession garantiert die Heterogenität des Beurteilungsteams eine facettenreiche Diskussion der Arbeiten.
Mitglieder sind:
Ramesch Daha (Präsidentin der Secession, bildende Künstlerin)
Karine Fauchard (bildende Künstlerin)
Philipp Fleischmann (bildender Künstler)
Barbara Kapusta (bildende Künstlerin)
Eva Schlegel (bildende Künstlerin)
Die Bewerbung ist ausschließlich per Mail unter gmoserpreis@secession.at bis 23. August 2026 möglich. Alle Bewerber*innen sind verpflichtet, die Vergaberichtlinien genau einzuhalten. Die Bewerbung muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
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