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Startstipendien 2026

Zielsetzung

Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen professionell tätiger Künstler:innen am Beginn ihrer Karrieren dar. Sie sollen die Arbeit an neuen Vorhaben ermöglichen, die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern.

Mentoring

In den Bereichen Architektur, Bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst kann, in Kooperation mit der Akademie der bildenden Künste, zusätzlich an einem ⤇ Mentoring-Programm für Künstlerinnen (insgesamt 10 Plätze) teilgenommen werden. Im Bereich Musik wird ebenfalls ein Mentoring-Programm in Kooperation mit dem Verein ⤇ MuFA – Musik für Alle angeboten (insgesamt 10 Plätze). Die Auswahl der interessierten Kandidatinnen erfolgt im Zuge der Jurierung der Startstipendiat:innen. Bei Interesse geben Sie dies im Rahmen Ihrer Bewerbung an.

Dotierung

  • Die Stipendien sind mit jeweils 9.000 Euro dotiert.
  • Ein um den Betrag von 200 Euro pro Monat erhöhter Stipendienbetrag steht Antragsteller:innen zu,
    • die Alleinerzieher:in sind und daher zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragenen Partnerschaft) leben und während dieses Zeitraums Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten und/oder
    • die zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten.

Antragsteller:innen, auf die beide Kriterien zutreffen, erhalten bei Zuerkennung eines Stipendiums einen um 400 Euro pro Monat erhöhten Stipendienbetrag.

  • Das Stipendium ist noch im Jahr 2026 anzutreten.

Antragsberechtigung

  • Antragsberechtigt sind professionell tätige, freischaffende Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung und während des Stipendienzeitraums ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben und deren Studienabschluss unabhängig von Ihrem Alter nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (gerechnet von der Einreichfrist). Bei Künstler:innen ohne Ausbildung an einer Universität oder Fachhochschule gilt das Geburtsdatum, das nach dem 31.12.1990 liegen muss.
  • Ausnahmen von diesen Vorgaben müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich z.B. die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt maximal fünf Jahre.
  • Nicht antragsberechtigt sind
    • Personen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Universität bzw. Fachhochschule immatrikuliert sind (Ausnahme: Doktorat);
    • Personen, die bereits ein Startstipendium des BMWKMS (in einer der Sparten) erhalten haben oder für 2026 ein anderes Stipendium des BMWKMS erhalten.

 

Anzahl: Vergabe von bis zu 90 Stipendien
Sparten: Architektur, Bildende Kunst, darstellende Kunst, Design, Film, Fotografie, Literatur, Medienkunst und Musik
Dauer: 6 Monate
Stipendienhöhe: 9.000 Euro

Einreichfrist: 31. Jänner 2026

Alle Details auf der Website des Ministeriums ⤇ bmwkms.gv.at

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