Startstipendium 2025: Architektur
Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für die Arbeit junger Kreativschaffender aus dem Bereich Architektur dar. Sie sollen die kreative Entwicklung unterstützen und den Einstieg in die österreichische und internationale Architekturszene erleichtern. Neben baulichen, raumbildenden und experimentellen Projekten können mit diesem Stipendium auch Prozesse gefördert werden, die zur interdisziplinären, inklusiven und nachhaltigen Raumentwicklung beitragen.
Eine Auseinandersetzung mit den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) ist erwünscht. Es werden zwei Stipendien ausdrücklich für Arbeitsvorhaben, die sich mit Themen der SDGs beschäftigen, gewidmet.
Mentoring-Programm für Architektinnen:
In Kooperation mit der Akademie der bildenden Künste kann ein Mentoring-Programm für Architektinnen angeboten werden Interessierte Antragstellerinnen werden ersucht, am Formular das entsprechende Feld anzukreuzen. Die Auswahl der 2 Kandidatinnen erfolgt im Zuge der Jurierung der Startstipendiatinnen.
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Architekt:innen und Baukulturschaffende, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Auszug aus dem Melderegister)
- wenn ihr einschlägiger Studienabschluss unabhängig von ihrem Alter nicht länger als fünf Jahre zurück liegt oder
- wenn sie keinen einschlägigen Studienabschluss haben (und auch nicht immatrikuliert sind) und nach dem 31.12.1988 geboren wurden.
Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich z.B. die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt max. 5 Jahre.
Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Startstipendium (egal welcher Sparte) erhalten haben. Kunstschaffende, die für das Jahr 2025 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) vom Bund zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.
Stipendienanzahl
8
Stipendiendauer
Laufzeit 6 Monate, beginnend mit 1. Dezember 2025
Stipendienhöhe
Dotierung mit je EUR 9.000,00
Einreichungen bis 15. September 2025
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