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Jahresstipendien des Landes Salzburg 2025

Zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern vergibt das Land Salzburg über Vorschlag unabhängiger Jurys sieben Jahresstipendien in Höhe von je € 12.000,−.

Allgemeine Einreichbedingungen
• Die Künstlerinnen und Künstler müssen über einen dieser Salzburg-Bezüge verfügen: Sie müssen

  • in Salzburg geboren sein und einen über den Geburtsort hinausgehenden biografischen Bezug nachweisen können,
  • ihren Hauptwohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Salzburg haben (Meldezettel nicht älter als 4 Wochen),
  • ihren künstlerischen Schwerpunkt in den letzten zwei Jahren kontinuierlich in Salzburg haben (Nachweis Ausstellungen, Auftritte, Präsentationen …),
  • seit mindestens zwei Jahren in Salzburg studieren (Fachhochschule Salzburg, Universität Mozarteum, Paris-Lodron Universität Salzburg)(Studiennachweis).

Der Salzburg-Bezug ist mit den entsprechenden Nachweisen zu belegen und den Bewerbungsunterlagen als eigenständiges pdf-Dokument unter dem Dateinamen „Salzburg-Bezug“ anzufügen.

Die Einreichfristen für die einzelen Sparten sind unterschiedlich:
31. März 2025: Film
8. April 2025: Bildende Kunst, Fotografie, Medienkunst
7. Mai 2025: Musik
14. Mai 2025: Literatur
26. Mai 2025: Darstellende Kunst

⤇ Alle Informationen zu den Jahresstipendien HIER

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