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Endlich ziviler Ungehorsam

Die rechtsextreme AFD hat für ihren Wahlkampf 5 Millionen Werbeflyer an einen Verteilerdienst geliefert, den es nur auf dem Papier gibt. Tatsächlich ist der „Flyerservice Hahn“ ein überzeugend inszenierter Fake des Zentrums für Politische Schönheit.

Die Reaktionen auf diesen Coup ließen nicht lange auf sich warten: Das Spektrum reicht von schadenfroher Hähme und solidarischem Beifall bis hin zu aggressiver Ablehnung. Letztere bedient die sich vor allem einer Argumentation, die die Rechtmäßigkeit der künstlerischen Aktion anzweifelt und gar von einem Anschlag auf die Demokratie spricht. Dass diese (scheinheiligen) Bedenken nicht nur aus der „rechtspopulistischen“ Ecke zu hören sind, sondern auch im Betriebssystem Kunst diskutiert werden, macht wütend. Statt diesen Coup des Zentrums für Politische Schönheit also als zivilen Ungehorsam gegenüber einem System, das diese zweifelsfrei faschistoide Partei zu einer Wahl zulässt, zu begreifen, verstrickt man sich da in juristischer Quengelei. Genauer: In eine selbstzufriedene Nörgelei, die sich davor drückt den im zivilen Ungehorsam angelegten Rechtsbruch als legitim anzuerkennen. Letztlich verwundert diese Haltung dann aber kaum: Ein Betriebssystem, das sich spätestens seit der Corona-Pandemie zumindest zu großen Teilen öffentlich als „systemrelevant“ behauptet, kann es sich halt nicht leisten, dieses System in einer radikalen Weise in Frage zu stellen, zumal, wenn diese kunst-aktivistische Infragestellung dann auch noch, wenigstens kurzfristig, funktioniert: Wo bleibt denn da die hehre Interesselosigkeit der Kunst?!

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Abbildung: Zentrum für politische Schönheit

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