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Umsatzersatz für Galerien im Lockdown beträgt 40%

Ab heute können Galerien und Kunsthandlungen für den Lockdown den erweiterten Umsatzersatz auf --> Finanzonline beantragen.

Für die Berechnung des Umsatzersatzes wird als Bemessungsgrundlage der November 2019 herangezogen. Der November wird dann durch die Anzahl der Tage des Novembers dividiert (30) und mit der Anzahl der Lockdowntage (20 Tage bis 6.12.2020) multipliziert. Von diesen 2/3 des Umsatzes aus dem November 2019 werden dann 40% als Ersatz für entgangene Umsätze refundiert.

Für manche Galerien könnte sich das durchaus auszahlen, denn in die Zeit November 2019 fielen immerhin einige Kunstmessen wie die Artissima, die Paris Photo, die Art Düsseldorf sowie die Art & Antique in der Wiener Hofburg. Basis sind aber immer die Zahlen der Umsatzsteuervoranmeldung des November 2019.

Der Umsatzersatz wird übrigens auch dann ausbezahlt, wenn in der Zeit des Lockdown Umsätze online erwirtschaftet wurden, also z.B. über die viewing rooms von Kunstmessen.

Mehr Texte von Werner Remm

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