
Lockdown: Auch Österreich sperrt die Kultur (wieder) zu
Seit Donnerstag, 29. Oktober war klar: Auch in Österreich wird es, wie in vielen Ländern Europas einen zweiten Lockdown geben. Wie hart er ausfallen würde, darüber durfte bis heute spekuliert werden. Am Freitag, den 30. Oktober kursierte noch ein Entwurf, der für die Museen ein Offenhalten vorsah. Seit den Vormittagsstunden des heutigen Tages war aber klar: Auch Museen sind ab Dienstag bis zum 30. November geschlossen, wie auch die Gastronomie, Theater, Konzerthäuser und andere Freizeitbetriebe. Veranstaltungen wie Vorträge, Vernissagen sind verboten, was sich angesichts einer nächtlichen Ausgangssperre 20 Uhr bis 6 Uhr früh ohnehin von selbst erledigt. Der Entschluss, die Museen doch in die Liste der Schließungen aufzunehmen ist nicht ganz verständlich, denn praktisch alle verfügen über ein Präventionskonzept, und Abstandsregelungen sind meist leichter einzuhalten, als in Geschäften oder Baumärkten. Das gilt auch für die Theater und Konzerthäuser die einen erheblichen Aufwand getrieben haben, um nach dem Sommer unter umfangreichen Schutzmaßnahmen wieder öffnen zu können. Ebenfalls geschlossen zu halten sind nach derzeitigem Wissensstand auch Kunstvereine. Unklar ist die Situation für Project Spaces in denen auf Rechnung der Künstler*innen Kunst verkauft wird sowie Besuche in Künstlerateliers, die ja Orte der Berufsausübung sind. Das betrifft vor allem Teile des Programms der Viennaartweek, die vom 13. Bis 20 November geplant war. Immerhin hat der Finanzminister angekündigt, dass für den Zeitraum der verordneten Schließung bis zu 80% der entgangenen Einnahmen ersetzt werden, basierend auf den Steuerdaten des selben Zeitraums aus dem Jahr 2019.
Geschlossen bleiben muss auch die Art & Antique in der Wiener Hofburg die vom 5. bis 8. November stattfinden sollte. Nach den Erfahrungen der vorangegangenen Messeveranstaltungen durfte man sich dort sogar Hoffnung auf gute Besucherzahlen machen. Schade auch für die angemeldeten Galerien und Kunsthandlungen, die ihre Messeauswahl jetzt zumindest in den eigenen Räumen zeigen können. Möglich sind für Galerien wohl auch Eröffnungstage zu regulären Geschäftszeiten, wenn die Vorschrift von mindestens 10m2 pro Besucher*in eingehalten werden kann.
