Werbung
,

Einigung im Streit um MCH und Art Basel

Die Art Basel kann aufatmen. Im Streit um die Bedingungen des Einstiegs von James Murdoch bei der MCH Group AG hat sich die Unternehmensführung mit den Altaktionären einigen können. Ursprünglich hätte deren Bezugsrecht bei einer anstehenden Kapitalerhöhung ausgeschlossen werden sollen. Dagegen hatten sich Aktionäre, vor allem der größte private Anteiulseigner Erhard Lee gerichtlich gewehrt und Recht bekommen. Der Deal mit dem Sohn des Medien-Moguls Rupert Murdoch war damit bedroht. Jetzt hat sich die Messegesellschaft mit Lee geeinigt, heißt es in in einer Pressemitteilung. Demnach „hat sich die MCH Group bereit erklärt, die Beschlüsse der ausserordentlichen Generalversammlung vom 3. August 2020 nicht umzusetzen. Stattdessen wird den Aktionären eine modifizierte Struktur der Kapitalerhöhung vorgeschlagen, die so rasch als möglich an einer neuen ausserordentlichen Generalversammlung entschieden wird. Im Gegenzug werden Erhard Lee bzw. LLB Swiss Investment AG sämtliche noch pendenten Klagen vor Zivilgerichten und Aufsichtsbehörden zurückziehen und keine weiteren Verfahren in diesem Zusammenhang anheben.“ Damit dürfte Murdoch etwas mehr für seine Anteile zahlen müssen als ursprünglich geplant. Gleichzeitig erhalten die Altaktionäre die Möglichkeit, ihre Anteile an der Gesellschaft zu erhöhen.

--
Abbildung © Art Basel

Mehr Texte von Stefan Kobel

Werbung
Werbung
Werbung

Gratis aber wertvoll!
Ihnen ist eine unabhängige, engagierte Kunstkritik etwas wert? Dann unterstützen Sie das artmagazine mit einem Betrag Ihrer Wahl. Egal ob einmalig oder regelmäßig, Ihren Beitrag verwenden wir zum Ausbau der Redaktion, um noch umfangreicher über Ausstellungen und die Kunstszene zu berichten.
Kunst braucht Kritik!
Ja ich will

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

Ihre Meinung

Noch kein Posting in diesem Forum

Das artmagazine bietet allen LeserInnen die Möglichkeit, ihre Meinung zu Artikeln, Ausstellungen und Themen abzugeben. Das artmagazine übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der abgegebenen Meinungen, behält sich aber vor, Beiträge die gegen geltendes Recht verstoßen oder grob unsachlich oder moralisch bedenklich sind, nach eigenem Ermessen zu löschen.

© 2000 - 2024 artmagazine Kunst-Informationsgesellschaft m.b.H.

Bezahlte Anzeige
Bezahlte Anzeige
Bezahlte Anzeige
Gefördert durch: