Werbung
,

Charity-Jubiläum

Dieses Jahr feiert eine erfolgreiche Kombination aus Kunst und Hilfe ihr 20-jähriges Jubiläum: die Kunstauktion von SOS Mitmensch gehört zu einem der Fixpunkte der vielen jährlichen Charity-Auktionen, vor allem weil immer namhafte Künstler*innen Werke für den guten Zweck zur Verfügung stellen.

Für die Jubiläumsauktion war eigentlich ein Fest mit Künstlerinnen, Künstlern und Kunstinteressierten geplant, das jetzt natürlich den Maßnahmen rund um die Corona-Pandemie zum Opfer gefallen ist. Aber die Auktion bleibt, auch wenn sie keinen Höhepunkt im Auktionssaal findet, sondern ausschließlich über Onlinegebote bis zum 21. April abgewickelt wird.
Das mag zwar einiges vom „Thrill“ der Live-Auktion nehmen, aber nichts von der Qualität der zur Auktion angebotenen Kunstwerke. Die Liste der Werke ist exakt 105 Nummern lang und ja, es finden sich genügend darunter, die es Wert sind, ein potentielles Höchstgebot in das dafür vorgesehene Feld im Online-Katalog auf der Dorotheum-Website einzutippen. Das gute Gewissen kann man sich dann noch von seinem Steuerberater bestätigen lassen, denn SOS Mitmensch ist eine steuerbegünstigte Organisation und daher ist der Kauf im Rahmen der Charity-Auktion steuerlich nutzbar.

Brauchen Sie noch weitere Argumente? --> Hier ist der Link zum online Katalog

Mehr Texte von Werner Remm

Werbung
Werbung
Werbung

Gratis aber wertvoll!
Ihnen ist eine unabhängige, engagierte Kunstkritik etwas wert? Dann unterstützen Sie das artmagazine mit einem Betrag Ihrer Wahl. Egal ob einmalig oder regelmäßig, Ihren Beitrag verwenden wir zum Ausbau der Redaktion, um noch umfangreicher über Ausstellungen und die Kunstszene zu berichten.
Kunst braucht Kritik!
Ja ich will

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

Ihre Meinung

Noch kein Posting in diesem Forum

Das artmagazine bietet allen LeserInnen die Möglichkeit, ihre Meinung zu Artikeln, Ausstellungen und Themen abzugeben. Das artmagazine übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der abgegebenen Meinungen, behält sich aber vor, Beiträge die gegen geltendes Recht verstoßen oder grob unsachlich oder moralisch bedenklich sind, nach eigenem Ermessen zu löschen.

© 2000 - 2024 artmagazine Kunst-Informationsgesellschaft m.b.H.

Bezahlte Anzeige
Bezahlte Anzeige
Bezahlte Anzeige
Gefördert durch: