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Weisung des Hausherrn

Privatmuseen, so hieß es in der Anfang des Jahres erschienen Studie „Private Art Museum Report“, seien heute zu einer „unverzichtbaren Plattform für Kunstausstellungen und Kunstvermittlung“ geworden. Dem mag man zustimmen angesichts einer Institution wie dem Essl Museum. Doch in wenigen Wochen schließt dieses Haus, das vielfältige Vermittlungsaktivitäten anbietet, Kinder durch seine Säle hüpfen lässt und sein Publikum stets mit offenen Armen empfängt. Hallo, sagt dieses Museum zu seinen Besucherinnen und Besuchern, ihr seid herzlich willkommen! Reisen wir einige hundert Kilometer in den Süden, in ein anderes Privatmuseum, jenes des Kärntner Sammlers Herbert Liaunig. Wer Kinder unter 12 Jahren hat, muss sich bereits vorher um deren Verbleib kümmern. Sie dürfen das Haus nämlich nicht betreten. Vielleicht hat man Angst davor, dass sie ein Kunstwerk zerstören oder schmutzen könnten, möglicherweise möchte man auch die heiligen Hallen vor zu viel Lärm schützen, ich weiß es nicht. Auf Rückfrage heißt es: „Das ist die Weisung des Hausherrn.“ Ist man erfolgreich das Kind losgeworden und steht vor der Kasse, kommt neuerliches Staunen auf: Der Eintrittspreis von 14,50 Euro ist wahrscheinlich österreichweit Spitzenklasse (Albertina: 12,50 Euro; Essl Museum: 9 Euro; Mumok: 11 Euro). Die stolze Summe wird von durchwegs allen Personen kassiert, nur „Schüler im Klassenverband“ kommen bereits um 10,50 Euro rein. Senioren, Arbeitslose, Jugendliche, Studierende, ICOM-Mitglieder oder Journalisten brauchen sich da gar keine Extrawürstel zu erwarten. Wir ahnen es bereits: „Weisung des Hausherrn“. Nachdem man also für zwei Personen einen etwas höheren Preis als den einer Mumok-Jahreskarte bezahlt hat, darf man die lichtdurchflutete Architektur betreten. Leider gibt bloß ein dürrer Text Auskunft über die Ausstellung; Detailinformationen zu einzelnen Kunstwerken fehlen vollständig. Die Schau zeigt „Neuerwerbungen“ – was unter „neu“ zu begreifen ist, darüber informieren weder Saal- noch Pressetext. Dafür erfährt das dankbare Publikum, dass das Museum wenige Jahre nach seiner Errichtung bereits unter Denkmalschutz steht. Nicht nur mit Informationen geizt diese Institution: Künstler und Künstlerinnen, deren Werke ausgestellt wurden, durften den Ausstellungskatalog selbst erwerben. Bestimmt ebenfalls eine „Weisung des Hausherrn“, der offensichtlich nichts zu verschenken hat. Ja, so ein Hausherr ist eben streng. Und dazu hat er das gute Recht. Ist ja sein eigenes Haus. Da braucht ihm keiner was dreinzureden! Das Volk darf schließlich ohnehin schon seinem Denkmal huldigen. Sei froh, sagt dieses Museum, dass du mich bewundern darfst.
Mehr Texte von Nina Schedlmayer

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