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Ausschreibung der Hans-Hollein-Projektstipendien 2016

Das Bundeskanzleramt schreibt das erste Mal für das Kalenderjahr 2016 zwei Hans-Hollein-Projektstipendien im Bereich Architektur und Design aus, die zu Ehren des verdienstvollen österreichischen Architekten eingerichtet worden sind. Die ausgeschriebenen Hans-Hollein-Projektstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Architektinnen und Architekten bzw. Designerinnen und Designer dar. Sie sollen die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern. Die Hans-Hollein-Projektstipendien werden jüngeren Architektinnen und Architekten bzw. Designerinnen und Designern zuerkannt, deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnlich innovative Komponente auszeichnet. Stipendienziel: Ermöglichung künstlerischer, konzeptueller, theoretischer, forschungsorientierter Auseinandersetzungen im Sinne Hans Holleins bzw. in Bezug auf das Werk Hans Holleins. Voraussetzungen: Einzureichen ist ein Projekt mit experimenteller Ausrichtung bzw. innovativem Charakter, dem breiteres Interesse zugeordnet werden kann. Die Durchführung von Vorstudien bzw. der Recherche bei oder in Kooperation mit Institutionen im internationalen Kontext sind erwünscht. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die die österreichische oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen oder zum Zeitpunkt der Einreichung einen Wohnsitz in Österreich haben. Staatsangehörige von Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürgern gleichgestellt. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten bzw. Personen, denen für das Jahr 2016 bereits ein Staats- oder Startstipendium zuerkannt wurde oder die in diesem Zeitraum bereits ein anderes Stipendium der Abt. II/1 antreten. Es ist nicht möglich, zwei Stipendien zeitgleich zu erhalten. Bereits vom Bundeskanzleramt geförderte oder in Einreichung befindliche Projekte können nicht berücksichtigt werden. Anzahl und Höhe der Projektstipendien: bis zu 2 Stipendien; Stipendienhöhe je 6.600,00 Euro. Die Stipendien haben jeweils eine Laufzeit von 6 Monaten, das Vorhaben muss 2016 begonnen werden. Vergabemodus: Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung des Jury-Vorschlages erfolgt. Bericht: Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die StipendiatInnen bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Stipendiums der Abteilung II/1 einen dokumentierten Bericht über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen. Bewerbungsunterlagen: 1. genau ausgefülltes und unterfertigtes Bewerbungsformular (Bewerbung Hans-Hollein-Projektstipendium), abrufbar HIER 2. Beschreibung des Projektvorhabens während der Laufzeit des Stipendiums mit halbseitiger Kurzfassung (inkl. Zielerwartungen – Vorgangsweise – Zeitplan – Art der Ergebnisse – geplante Präsentationsform) 3. Lebenslauf mit Geburtsdatum und Geburtsort sowie Angaben zur Ausbildung (Kopie des Abschlusszeugnisses) und zur bisherigen künstlerischen bzw. beruflichen Tätigkeit (inkl. Adresse, Tel./E-Mail, Bankverbindung: Bank, BLZ, Konto-Nr., Konto-Wortlaut, IBAN, BIC) 4. Dokumentation der bisherigen künstlerischen Tätigkeit, maximal A4-Format (max. der letzten 5 Jahre – keine Originale). 5. Adressen inkl. Tel. und E-Mail der Institutionen, mit denen kooperiert werden soll 6. alle Unterlagen in deutscher Sprache und in 1-facher Ausfertigung. Das eingereichte Material wird nach Verlautbarung der Stipendienzuerkennung im Postweg zurückgesendet. Für Verlust bzw. Beschädigung von Unterlagen kann keine Haftung übernommen werden. Bewerbungstermin: Die Bewerbungsunterlagen, die das Format DIN A4 nicht unter-/überschreiten und mit Ihrem Namen versehen sein sollten, sind mit dem deutlich sichtbaren Vermerk: „Hans-Hollein-Projektstipendien 2016“ auf dem Kuvert zu kennzeichnen und bis zum 31. Mai 2016 (es gilt das Datum des Poststempels) zu richten an: Bundeskanzleramt Sektion für Kunst und Kultur Abteilung II/1 Concordiaplatz 2 1010 Wien Der Jury werden nur vollständige, formal entsprechende und rechtzeitig eingelangte Unterlagen vorgelegt, elektronische Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Das Bundeskanzleramt behält sich vor, die ausgezeichnete Künstlerposition in Zusammenhang mit der Stipendienvergabe in einem mit der Künstlerin oder dem Künstler abgestimmten Umfang öffentlich vorzustellen. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich vom Ergebnis der Auswahlsitzung in Kenntnis gesetzt. Für die übermittelten Unterlagen wird keine Haftung übernommen. Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Gabriele Kosnopfl (Tel. +43 1 531 15-206814, gabriele.kosnopfl@bka.gv.at).

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