Werbung

Ausschreibung von zwei Auslandsstipendien samt Atelierwohnung in YOGYAKARTA/Indonesien für KünstlerInnen im Bereich Video- und Medienkunst 2017

Voraussetzungen: Das Bundeskanzleramt, Sektion für Kunst und Kultur, hat in Yogyakarta/Indonesien eine Atelierwohnung für KünstlerInnen im Bereich Video- und Medienkunst angemietet und vergibt diese im Rahmen einer Ausschreibung für das Jahr 2017. Mit der Vergabe des Ateliers, das auf Vorschlag einer Jury zwei KünstlerInnen für jeweils drei Monate zur Verfügung gestellt wird, ist ein monatliches Stipendium verbunden. Die Reisekosten werden pauschaliert ebenfalls vom Bundeskanzleramt übernommen. Das Atelierstipendium umfasst ein geräumiges Atelier, einen Wohnraum, ein eigenes Bad, eine gemeinsame Küche und einen Ausstellungs- und Veranstaltungsraum in der Nähe der Yogyakarta Art University. Eine englischsprachige Betreuung und lokale Unterstützung sind vorhanden, ebenso werden Kontakte zum Kultur- und Kunstnetzwerk in Yogyakarta zu Museen und Galerien und der Universität geboten. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten. Personen, die für 2017 ein Atelier des Bundes, ein Auslandsatelier oder ein Staats- bzw. Startstipendium zugesprochen bekommen haben, können im selben Jahr nicht für ein Auslandsatelier in Yogyakarta berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie eventuelle Formalitäten zur Erlangung der notwendigen Visa. Es muss die Bereitschaft vorausgesetzt werden, sich mit Kultur, Lebensgewohnheiten und Gebräuchen des Landes auseinanderzusetzen und diese zu respektieren. Dotation: Das Stipendium beträgt EUR 1.500,00 monatlich. Vergabezeitraum: jeweils drei Monate, 1. Mai bis 31. Juli 2017 und 1. August bis 31. Oktober 2017. Reisekostenpauschale: EUR 1.200,00 Vergabemodus: Die Vergabe der Stipendien erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Vom Ergebnis der Jurysitzung werden alle BewerberInnen schriftlich informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung erfolgt. Bewerbungsunterlagen: 1. genau ausgefülltes Bewerbungsformular „Auslandsatelier Video- und Medienkunst“, 2. künstlerischer Lebenslauf in Kurzform (Ausbildung und Angabe über die künstlerische Aktivität auf einem gesonderten Beiblatt), 3. Begründung bzw. allfällige Beschreibung eines Arbeitsvorhabens, 4. Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeit, maximal DIN A4 (keine Originalarbeiten, reine Verweise auf Internetadressen genügen nicht), 5. Fotomaterial/Kataloge der künstlerischen Arbeiten (jedoch keine originalen Kunstwerke), 6. Einreichungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Unterlagen sollen der Jury ermöglichen, sich ein Bild über die bisherige künstlerischeTätigkeit der Bewerberin/des Bewerbers zu machen. Der Jury werden nur vollständige, formal entsprechende und rechtzeitig eingelangte Unterlagen vorgelegt. Der Briefumschlag ist mit dem deutlich sichtbarem Vermerk „ATELIER YOGYAKARTA“ zu kennzeichnen. Eingesandte Unterlagen werden nach der Jurysitzung zurückgesendet. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Unterlagen kann das Bundeskanzleramt nicht übernehmen. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Antrittstermine vom Bundeskanzleramt vorgegeben werden, wobei auf Terminwünsche nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird. Kann der vorgegebene Termin aus welchem Grund auch immer nicht wahrgenommen werden, wird eine Ersatzkandidatin/ein Ersatzkandidat berücksichtigt. Bewerbungstermin: Schriftliche Bewerbungen sind ab sofort bis spätestens 31. Juli 2016 (es gilt der Poststempel) zu richten an: Bundeskanzleramt Abteilung II/1 „Atelier Yogyakarta/VMK“ Concordiaplatz 2 1010 Wien Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abt. II/1 des Bundeskanzleramtes – Tel.: 01-53115-206846 oder per E-Mail an herbert.hofreither@bka.gv.at.

Ihre Meinung

Noch kein Posting in diesem Forum

Das artmagazine bietet allen LeserInnen die Möglichkeit, ihre Meinung zu Artikeln, Ausstellungen und Themen abzugeben. Das artmagazine übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der abgegebenen Meinungen, behält sich aber vor, Beiträge die gegen geltendes Recht verstoßen oder grob unsachlich oder moralisch bedenklich sind, nach eigenem Ermessen zu löschen.

© 2000 - 2024 artmagazine Kunst-Informationsgesellschaft m.b.H.

Bezahlte Anzeige
Bezahlte Anzeige
Bezahlte Anzeige
Gefördert durch: