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Zwei Auslandsstipendien samt Atelierwohnung in Yogyakarta für KünstlerInnen im Bereich Video- und Medienkunst

Das Bundeskanzleramt - Kunstsektion hat in Yogyakarta/Indonesien eine Atelierwohnung für KünstlerInnen im Bereich Video- und Medienkunst angemietet und vergibt diese im Rahmen einer Ausschreibung für das Jahr 2016. Mit der Vergabe des Ateliers, das auf Vorschlag einer Jury zwei KünstlerInnen für jeweils drei Monate zur Verfügung gestellt wird, ist ein monatliches Stipendium verbunden. Die Reisekosten werden pauschaliert ebenfalls vom BKA übernommen. Das Atelierstipendium umfasst ein geräumiges Atelier, einen Wohnraum, ein eigenes Bad, eine gemeinsame Küche und einen Ausstellungs- und Veranstaltungsraum, in der Nähe der Yogyakarta Art University. Eine englischsprachige Betreuung und lokale Unterstützung sind vorhanden, ebenso werden Kontakte zum Kultur- und Kunstnetzwerk in Yogyakarta zu Museen und Galerien und der Universität geboten. Vergabezeitraum: jeweils drei Monate 1. Mai bis 31. Juli 2016 und 1. August bis 31. Oktober 2016. Das Stipendium beträgt EUR 1.500,00 monatlich Reisekostenpauschale: EUR 1.200,00 Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder in Österreich lebenden Video und MedienkünstlerInnen bzw. solche KünstlerInnen, die mit der aktuellen künstlerischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen. Bitte beachten Sie eventuelle Formalitäten zur Erlangung der notwendigen Visa. Es muss die Bereitschaft vorausgesetzt werden, sich mit Kultur, Lebensgewohnheiten und Gebräuchen des Landes auseinanderzusetzen und diese zu respektieren. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten. Personen, die für 2016 ein Atelier des Bundes, ein Auslandsatelier oder ein Staats- bzw. Startstipendium zugesprochen bekommen haben, können im selben Jahr nicht für ein Auslandsatelier in Yogyakarta berücksichtigt werden. Die schriftliche Bewerbung enthält: - ein genau ausgefülltes Bewerbungsformular „Auslandsatelier Yogyakarta“ - einen künstlerischen Lebenslauf in Kurzform, (Ausbildung und Angabe über die künstlerische Aktivität auf einem gesonderten Beiblatt) - eine Begründung bzw. allfällige Beschreibung eines Arbeitsvorhabens, - Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeit, maximal DIN A4 (KEINE Originalarbeiten, reine Verweise auf Internetadressen genügen nicht) Die Unterlagen sollen der Jury ermöglichen, sich ein Bild über die Tätigkeit der Bewerberin / des Bewerbers zu machen - Fotomaterial/Kataloge der künstlerischen Arbeiten (jedoch keine originale Kunstwerke) - Einreichungen per e-mail sind nicht zulässig. Das Kuvert muss mit dem Kennwort "ATELIER YOGYAKARTA“ versehen sein. Eingesandte Unterlagen werden nach der Jurysitzung retourniert. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Unterlagen kann das BKA nicht übernehmen. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Antrittstermine vom BKA vorgegeben werden, wobei auf Terminwünsche nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird. Kann der vorgegebene Termin aus welchem Grund auch immer nicht wahrgenommen werden, wird eine Ersatzkandidatin / ein Ersatzkandidat berücksichtigt. Vom Ergebnis der Jurysitzung werden alle BewerberInnen schriftlich informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung erfolgt. Die Bewerbungen sind ab sofort bis spätestens 31. Mai 2015 (es gilt der Poststempel) an das Bundeskanzleramt - Kunstsektion Abt. II/1 Atelier Yogyakarta / VMK Concordiaplatz 2 1010 Wien per Post zu richten oder abzugeben. Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abt. II/1 des Bundeskanzleramtes – Tel.: 01-53115-206846 oder per e-mail an herbert.hofreither@bka.gv.at Ausschreibung online

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