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Ausschreibung der outstanding artist awards 2015

Das Bundeskanzleramt schreibt für das Kalenderjahr 2015 jeweils einen outstanding artist award in den folgenden Sparten aus: - bildende Kunst - künstlerische Fotografie - Video- und Medienkunst Voraussetzungen: Der outstanding artist award wird Künstlerinnen und Künstlern zuerkannt, die auf den genannten Gebieten tätig sind und deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnlich innovative Komponente auszeichnet. Der outstanding artist award stellt eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen jüngerer Künstlerinnen und Künstler dar. Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder seit drei Jahren in Österreich lebenden Künstlerinnen und Künstler. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten. Ausgeschlossen sind ebenfalls Personen, denen bereits ein outstanding artist award in den Bereichen bildende Kunst, künstlerische Fotografie oder Video- und Medienkunst zugesprochen wurde. Die Bewerbung ist nur für einen der ausgeschriebenen Preise möglich. Preishöhe: Der Preis ist jeweils mit € 8.000,00 dotiert. Vergabemodus: Die Vergabe der Preise erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung des Jury- Vorschlages erfolgt. Bewerbungsunterlagen: 1. genau ausgefülltes Bewerbungsformular (Bewerbung outstanding artist awards); http://www.kunstkultur.bka.gv.at/site/8048/default.aspx 2. Lebenslauf (Ausbildung und Angabe über die bisherigen künstlerischen Aktivitäten) auf einem gesonderten Beiblatt 3. Dokumentation der bisherigen künstlerischen Tätigkeit, maximal A4 Format (keine Originalarbeiten). Die Unterlagen sollen der Jury ermöglichen, sich ein Bild über die Tätigkeit der Bewerberin/des Bewerbers zu machen. Das eingereichte Material wird nach Verlautbarung der Preiszuerkennung im Postweg zurückerstattet. Für Verlust bzw. Beschädigung von Unterlagen kann keine Haftung übernommen werden. Bewerbungstermin: Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 31. März 2015 (es gilt das Datum des Poststempels) zu richten an: Bundeskanzleramt Abteilung II/1 Concordiaplatz 2 1014 Wien Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk zu kennzeichnen: outstanding artist award für bildende Kunst 2015 oder outstanding artist award für künstlerische Fotografie 2015 oder outstanding artist award für Video- und Medienkunst 2015 Eine Bewerbung ist nur für einen der ausgeschriebenen Preise möglich. Künstler/Innen, die bereits einen outstanding artist award erhalten haben, sind von der Bewerbung ausgeschlossen. Einsendungen nach diesem Termin können nicht berücksichtigt werden. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt, elektronische Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

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