Werbung

Ausschreibung der TISCHE - Stipendien 2015 für jüngere Architektinnen und Architekten

Zielgruppe: Junge, österreichische oder seit drei Jahren in Österreich lebende Architektinnen und Architekten mit Studienabschluss innerhalb der letzten drei Jahre und freiberuflicher Stellung. (Studienabschluss nicht vor dem 31.01.2012). Die Absolvierung der Ziviltechnikerprüfung ist nicht erforderlich. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten, bzw. Personen, die das Stipendium bereits erhalten haben. Zweck: Sammlung von künstlerischen bzw. berufspraktischen Erfahrungen in einem kleineren, international aber bereits bekannten Architekturbüro bzw. einer Einrichtung auf dem Gebiet der Baukultur. Der Begriff „Baukultur“ wird als Sammelbezeichnung für die gestaltete Umwelt verstanden und umfasst neben Gebäuden, insbesondere auch den Freiraum, Energieeffizienz, Raum- und Stadtplanung sowie die für die Entstehung von Baukultur relevanten Prozesse, etwa partizipative Verfahren. Stipendiendauer: 6 Monate. Das Stipendium ist noch im Jahr 2015 anzutreten! Stipendienhöhe: € 1.500,-- monatlich (+ einmalige Reisekosten auf Antrag) Stipendienanzahl: bis zu 10 Stipendien; davon bis zu 2 mit Schwerpunkt „Baukultur und Raumplanung“; die Auswahl erfolgt durch eine Jury Einreichung: Formloses Bewerbungsschreiben mit Name, Adresse, Tel./e-mail, Bankverbindung (Bank, BLZ, Konto-Nr., Konto-Wortlaut, IBAN, BIC) Lebenslauf mit Geburtsdatum und Angaben zur Ausbildung Adresse: Bundeskanzleramt Kunstsektion Abteilung II/1 Concordiaplatz 2 1010 Wien Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Vom Ergebnis des Jury-Entscheids werden alle Bewerber schriftlich informiert bzw. Ihnen die Bewerbungsunterlagen retourniert. Für Beschädigung oder Verlust der Unterlagen kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Gabriele Kosnopfl (Tel. 53115/ 206814). Die Intention des TISCHE-Programms ist es, jungen ArchitektInnen unmittelbar nach Abschluss Ihrer Ausbildung die Gelegenheit zu geben, in einem kleineren, innovativen Architekturbüro bzw. in einer Institution mit bereits gewissem internationalem Bekanntheitsgrad entsprechende künstlerische und berufliche Erfahrungen zu sammeln. In der Bewerbung ist ein solches Büro zu nennen, das auch inhaltlich/ thematisch dem Interesse des Bewerbers an seiner eigenen architektonischen Entwicklung entspricht. Dies ist in kurzer Form zu begründen. Eine Bewerbung für mehrere Büros entspricht daher nicht den Programmintentionen. Ein nachträglicher Wechsel des angegebenen Büros ist nur mit entsprechender Begründung und nach Rücksprache mit der Abteilung II/1 möglich. Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die StipendiatInnen bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Stipendiums einen dokumentierten Bericht über die erfolgte Tätigkeit der Abteilung II/1 vorzulegen.

Ihre Meinung

Noch kein Posting in diesem Forum

Das artmagazine bietet allen LeserInnen die Möglichkeit, ihre Meinung zu Artikeln, Ausstellungen und Themen abzugeben. Das artmagazine übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der abgegebenen Meinungen, behält sich aber vor, Beiträge die gegen geltendes Recht verstoßen oder grob unsachlich oder moralisch bedenklich sind, nach eigenem Ermessen zu löschen.

© 2000 - 2024 artmagazine Kunst-Informationsgesellschaft m.b.H.

Bezahlte Anzeige
Bezahlte Anzeige
Bezahlte Anzeige
Gefördert durch: