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Jetzt bewerben: KünstlerInnenateliers der Stadt Graz

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 15.3.2012 wurden Räumlichkeiten in der Puchstraße 17 – 21 angemietet, um KünstlerInnenateliers einzurichten. Nunmehr werden voraussichtlich ab Oktober 2014 fünfzehn Ateliers zur Vergabe bereitgestellt. Vergeben wird auf Basis eines Beschlusses des Stadtsenates vom 29.8.2014 nach Vorbewertung externer ExpertInnen. Ein Beiratsgremium fokussiert auf die künstlerischen Sparten Bildende Kunst und Medienkunst. Die Einzelvergaben erfolgen auf Basis der Beiratsbewertungen durch den/die jeweilige KulturreferentIn der Stadt Graz. Die Mietkostenzahlungen werden jährlich gestaffelt, das erste Jahr bleibt mietkostenfrei. Es sind demnach für das erste Jahr nur die Betriebskosten von den MieterInnen zu bezahlen. Im zweiten Jahr entstehen Kosten in Höhe von 30 Prozent der Mietkosten, im dritten Jahr 60 Prozent, jeweils zusätzlich zu den anteiligen Betriebskosten. Eine einmalige Verlängerung um weitere zwei Jahre ist begründet durch das Beiratsgremium möglich, allerdings fallen dann 100 % der Kosten für die MieterInnen an. Leerstehende Ateliers können für kurzzeitige Projekte vom Kulturamt intern für Eigenbedarf, z. B. von StipendiatInnen und KünstlerInnen-Austauschprojekten, verwendet werden. Folgende Kriterien, die gegebenenfalls immer wieder ergänzt werden können (bei Einbindung des Beiratsgremiums) werden bei der Vergabe aktuell angewendet: Es soll eine Ausgewogenheit der verschiedenen Altersgruppen, Geschlechter, Diversität, spartenübergreifende künstlerische Ansätze, Bedürfnisse der KünstlerInnen berücksichtigt werden. Überwiegend sollen KünstlerInnen nach der KleinstverdienerInnenregelung zum Zug kommen. Die Mietfläche der Ateliers samt Nebenräumen umfasst ca. 612 m², die Anmietungskosten für die Räume werden auf die fünfzehn Ateliers mit insgesamt 500 m² umgelegt. Zusätzlich haben die MieterInnen die Betriebskosten und Heizkosten, die anfallenden Strom- und Reinigungskosten, Kosten der Beleuchtung udgl. zu tragen. Aufgrund der Konditionen der Anmietung ergibt sich ein Untermietzins von € 6,75 pro m² zuzüglich der Nebenkosten (Betriebskosten, Heizkosten, Reinigungskosten, Stromkosten) nach tatsächlichem Aufwand. Die Verträge werden auf maximal drei Jahre befristet abgeschlossen und können von beiden Vertragsteilen vorzeitig unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Im Falle einer Vertragsverlängerung um maximal zwei Jahre ist keine Förderung mehr möglich. Der Untermietzins wird jeweils aufgrund der Wertsicherungsvereinbarung im Hauptmietvertrag angepasst. Die Nebenräume werden von den MieterInnen gemeinschaft-lich genutzt. Die MieterInnen sind zur Zahlung einer Kaution von € 500,00 verpflichtet. Eine weitere Verpflichtung ist, dass die KünstlerInnen einmal jährlich an einem „Tag des offenen Ateliers“ (Arbeitstitel) sowie an zumindest einem eintägigen SchülerInnenvermittlungsprogramm teilnehmen.

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