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Förderaktion Kunst im öffentlichen Raum 2014 des Landes Tirol

Zum siebten Mal schreibt das Land Tirol die Aktion „Kunst im öffentlichen Raum“ aus. Die Einreichfrist dauert bis zum 30.04.2014 (Poststempel), die Fördersumme beträgt EUR 80.000,-. Die Ausschreibung richtet sich international an KünstlerInnen, KünstlerInnenkollektive, KuratorInnen, Kunst- bzw. KünstlerInnenvereine, die im Bereich der zeitgenössischen visuellen Kunst tätig sind sowie an Gemeinden, sofern sie als Träger von Kunstprojekten auftreten. Die Aktion wird im Auftrag des Landes von der Tiroler Künstlerschaft abgewickelt. Kunst verlässt den Ausstellungsraum und interagiert mit einer breiten Öffentlichkeit. Das Land Tirol sieht „Kunst im öffentlichen Raum“ als eine zeitgemäße Form der Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftlichen Fragestellungen. Sie greift gesellschaftspolitisch relevante Themen auf und lotet das Verhältnis der Menschen, die eine Region bewohnen oder passieren, zu ihrem Umfeld aus. Kunst im öffentlichen Raum soll Diskussionen auslösen und Prozesse in Gang setzen. Sie soll integrativer Bestandteil bei der Entwicklung von Zukunftsperspektiven sein und die Identität des Landes im Bereich des Zeitgenössischen mit gestalten. Aktion: Das Land Tirol setzt den mit Euro 80.000,- dotierten Förderschwerpunkt „Kunst im öffentlichen Raum“ 2014 zum siebenten Mal. Mit dieser Aktion werden sowohl permanente Kunstprojekte als auch temporäre Interventionen im öffentlich zugänglichen Raum gefördert. Formale Kriterien: Die Aktion „Kunst im öffentlichen Raum“ fördert Projekte, die in Tirol stattfinden und sich mit den spezifischen Gegebenheiten der jeweils ausgewählten Orte auseinandersetzen. Nach einem Zuspruch der Jury ist die Voraussetzung für die Förderung des Landes das Vorliegen allfälliger für die Realisierung notwendiger Genehmigungen sowie eine Zustimmung der Standortgemeinde/n zum eingereichten Projekt. Ausgewählte Projekte müssen innerhalb von zwei Jahren nach der Zusage realisiert werden. Ausgeschlossen sind die nachträgliche Förderung oder der Ankauf eines bereits realisierten Kunstwerks, klassische „Kunst am Bau“-Projekte, Publikationen, die nicht Teil eines Projektes sind, sowie Veranstaltungen im öffentlichen Raum wie Konzerte oder Theateraufführungen ohne inhaltlichen Zusammenhang zu der Förderaktion. Teilnahme: Der Förderschwerpunkt richtet sich international an KünstlerInnen, KünstlerInnenkollektive, KuratorInnen, Kunst- bzw. KünstlerInnenvereine, die im Bereich der zeitgenössischen visuellen Kunst tätig sind sowie an Gemeinden, sofern sie als Träger von Kunstprojekten auftreten. Dotierung: Die Aktion „Kunst im öffentlichen Raum des Landes Tirol“ ist im Jahr 2014 mit Euro 80.000,- dotiert. Die Höhe der Förderung des Landes der zur Umsetzung empfohlenen Projekte aus dieser Aktion kann nach Empfehlung der Jury bis zu 100% der förderbaren Gesamtkosten betragen. Jury: Die unabhängigen Fachjuroren wählen aus den eingereichten Projekten aus und erarbeiten einen Fördervorschlag. Die Entscheidung über die Förderungen trifft das für kulturelle Angelegenheiten zuständige Mitglied der Tiroler Landesregierung. Mitglieder der Jury sind: Bart Lootsma, Architekturkritiker und -theoretiker, Professor am Institut für Architekturtheorie der Universität Innsbruck Franziska Weinberger, Künstlerin, Kuratorin und Kunsthistorikerin Maria Anwander, Künstlerin Ersatzmitglied: Rens Veltman, Künstler Unterlagen/Ablauf: Die Einreichungsunterlagen enthalten: in 3-facher Ausführung: - Projektbeschreibung: Text und Visualisierung (Skizzen, Montagen, Renderings, Modellfotos; keine Modelle!) im Format Din A 4 als Hardcopy, max. 10 Seiten - Grobkostenschätzung (inkl. projektbezogener Kommunikationsmittel) - Zeitplan in einfacher Ausführung: - Dokumentation der bisherigen künstlerischen Tätigkeit (Fotos, Kataloge u.ä.; keine Originale!) und aktuelle Lebensläufe in Kurzform - ausgefülltes Datenblatt (s. Beilage) Die vollständigen Unterlagen sind bis 30.04.2014 (Poststempel) unter dem Betreff: „Kunst im öffentlichen Raum 2014“ an das Amt der Tiroler Landesregierung – Abteilung Kultur, Leopoldstraße 3, 6020 Innsbruck, einzusenden. Die Juryentscheidung wird voraussichtlich Ende Juli 2014 bekanntgegeben. Die Unterlagen werden nicht retourniert. Rechtsgrundlagen: Aus der Einreichung entsteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Entscheidung der Jury kann nicht beeinsprucht werden. Die Zuerkennung der Fördermittel und die Abwicklung des Förderverfahrens obliegen dem Land Tirol im Rahmen der geltenden Subventionsrichtlinien. Die Realisierung der geförderten Projekte muss entsprechend dem Projektzeitplan erfolgen. Hinweis zur Projektkalkulation: Eigenleistungen können zu einem Stundensatz von max. EUR 30,- bis zu 30 % der Gesamtkosten als Teil der Gesamtkosten in der Kalkulation angeführt, und entsprechend dem Leistungsblatt der Aktion „Kunst im öffentlichen Raum“ abgerechnet werden. Diese Richtlinie ist nur auf Förderverfahren im Rahmen der Aktion „Kunst im öffentlichen Raum“ bezogen. Der/die EinreicherIn erklärt sich damit einverstanden, dass ihr/sein Name sowie eingereichtes Bildmaterial, Skizzen oder andere Visualisierungen z.B. für Medienberichte oder die Homepage des Landes Tirol sowie die Homepage www.koer-tirol.at veröffentlicht werden dürfen. Information: www.koer-tirol.at Die KünstlerInnenvereinigung Tiroler Künstlerschaft koordiniert im Auftrag des Landes Tirol die Abwicklung des Auswahlverfahrens und fungiert als Ansprechstelle für Auskünfte und Fragen. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an: Tiroler Künstlerschaft Mag. Ingeborg Erhart Rennweg 8a 6020 Innsbruck 0512/581133 pavillon@kuenstlerschaft.at

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