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Die neue Covid-19 Verordnung in Österreich untersagt Vernissagen mit mehr als 10 Gästen!

Die seit heute (28. September) geltende Covid-19 Richtlinie der österreichischen Bundesregierung ist in ihrer Formulierung eindeutig:

§10.

(1) Als Veranstaltungen im Sinne dieser Verordnung gelten insbesondere geplante Zusammenkünfte und Unternehmungen zur Unterhaltung, Belustigung, körperlichen und geistigen Ertüchtigung und Erbauung. Dazu zählen jedenfalls kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeiten, Begräbnisse, Filmvorführungen, Ausstellungen, Vernissagen, Kongresse, Angebote der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit, Schulungen und Aus- und Fortbildungen.

(2) Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze mit mehr als zehn Personen in geschlossenen Räumen und mit mehr als 100 Personen im Freiluftbereich sind untersagt. Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen. [...]


Wie das Gremium „Der Kunsthandel“ in der Wirtschaftskammer Wien in einer Aussendung heute feststellte, sieht das Gesundheitsministerium jedenfalls auch Vernissagen als unter §10 fallende Veranstaltungen an. Damit müssen alle Ausstellungsinstitutionen sicherstellen, dass sich nicht mehr als 10 Personen gleichzeitig in ihren Räumlichkeiten aufhalten bzw. nicht mehr als 100 Personen im Freien vor der Institution auf Einlass warten.

Für viele Institutionen wird das wohl bedeuten, dass die kommenden Vernissagen wieder abgesagt werden müssen.

Die Rechtsvorschrift zur COVID-19-Maßnahmenverordnung finden Sie hier.

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