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TISCHE-Stipendien 2019 für junge Architektinnen und Architekten

Zweck/ Intention:
Sammlung von künstlerischen beziehungsweise berufspraktischen Erfahrungen in einem kleineren, aber bereits renommierten Architekturbüro beziehungsweise einer Einrichtung auf dem Gebiet der Baukultur im Ausland. Der Begriff "Baukultur" wird als Sammelbezeichnung für die gestaltete Umwelt verstanden und umfasst neben Gebäuden, insbesondere auch den Freiraum, Energieeffizienz, Raum- und Stadtplanung sowie die für die Entstehung von Baukultur relevanten Prozesse, etwa partizipative Verfahren.

Die Intention des TISCHE-Programms ist es, jungen Architektinnen und Architekten unmittelbar nach Abschluss ihrer Ausbildung die Gelegenheit zu geben, in einem kleineren, innovativen Architekturbüro beziehungsweise in einer Institution im Ausland mit bereits gewissem internationalem Bekanntheitsgrad entsprechende künstlerische und berufliche Erfahrungen zu sammeln

In der Bewerbung ist ein solches Büro zu nennen, das auch inhaltlich/thematisch dem Interesse des Bewerbers, der Bewerberin an seiner beziehungsweise ihrer eigenen architektonischen Entwicklung entspricht. Dies ist in kurzer Form zu begründen. Eine Bewerbung für mehrere Büros entspricht daher nicht den Programmintentionen. Ein nachträglicher Wechsel des angegebenen Büros ist nur mit entsprechender Begründung und nach Rücksprache mit der Abteilung II/6 möglich.

Voraussetzungen:
Antragsberechtigt sind Architektinnen und Architekten mit Studienabschluss innerhalb der letzten 3 Jahre (Studienabschluss nicht vor dem 31. Jänner 2016) und freiberuflicher Stellung, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel). Die Absolvierung der Ziviltechnikerprüfung ist nicht erforderlich.

Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein TISCHE-Stipendium erhalten haben. Personen, die für das Jahr 2019 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.

Stipendienanzahl: bis zu 5 Stipendien; davon bis zu 2 mit Schwerpunkt "Baukultur und Raumplanung"

Stipendiendauer: 6 Monate, das Stipendium ist noch im Jahr 2019 anzutreten

Stipendienhöhe: Dotierung mit je 10 200 Euro

Alleinerziehende: Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von 200 Euro per Monat erhöhten Stipendienbetrag. Das Alleinerziehenden-Formular (PDF, 72 KB) muss ausgefüllt beigelegt werden.

Bewerbungsunterlagen:
* Vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Bewerbungsformular  (--> PDF, 441 KB)
* Angaben zum geplanten Arbeitsvorhaben mit einer Kurzfassung (maximal 1 Seite)
* Nennung des gewünschten Architekturbüros und kurze Begründung der Wahl (Erstkontakt sollte schon bestehen)
* Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität, Klasse, Professorinnen/Professoren) und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit
* Kopie des Abschlusszeugnisses, Kopie des Meldezettels
* Portfolio/Mappe der bisherigen Arbeiten (keine Originale). Eine Einreichung in digitaler Form oder die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend.

Alle Unterlagen (nicht gebunden) sind in deutscher Sprache und in einfacher Ausfertigung einzusenden. Einreichungen, die das Format DIN A4 beziehungsweise ein Gewicht von 2 Kilogramm überschreiten, können nicht angenommen werden.

Bitte kennzeichnen Sie alle Unterlagen mit Ihrem Namen.

Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen. Das eingereichte Material wird im Postweg zurückerstattet. Für Beschädigung oder Verlust der Unterlagen kann keine Haftung übernommen werden.

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten, der Abteilung II/6 bis spätestens 3 Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.

Bewerbungstermin:
Der Einsendeschluss ist der 28. Februar 2019 (es gilt das Datum des Poststempels).

Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk: "TISCHE Stipendium 2019" zu kennzeichnen und zu richten an:

Bundeskanzleramt - Sektion Kunst und Kultur
Abteilung II/6
Concordiaplatz 2
1010 Wien

Ansprechperson: gabriele.kosnopfl@bka.gv.at

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