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Staatsstipendien 2019 Bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst

Die Staatsstipendien stellen eine Anerkennung bisheriger hervorragender künstlerischer Leistungen dar und dienen der Förderung des weiteren künstlerischen Schaffens. Die Staatsstipendien werden Künstlerinnen und Künstlern zuerkannt, die an einem größeren künstlerischen Projekt in den genannten Bereichen arbeiten und deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnliche innovative Komponente auszeichnet.

Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel).

Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Staatsstipendium (egal welcher Sparte) erhalten haben. Kunstschaffende, die für das Jahr 2019 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden. Eine Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich.

Insgesamt werden bis zu 18 Stipendien in folgenden Bereichen vergeben
* Bildende Kunst bis zu 10 Stipendien
* Fotografie bis zu 5 Stipendien
* Medienkunst bis zu 3 Stipendien

Laufzeit jeweils 12 Monate, beginnend mit Jänner 2019

Dotierung mit je EUR 15.600,00

Einsendeschluss: 30. September 2018 (es gilt das Datum des Poststempels)

Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk: „Staatsstipendium + Sparte“ zu kennzeichnen.

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